Eigenmittel sind in der Regel ungebundene Finanzmittel, die der Antragstellende zur Finanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes aus dem eigenen Vermögen zur Verfügung stellt. Eine angemessene Eigenbeteiligung in Form von Eigenmitteln sowie die Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel sind grundsätzlich Voraussetzung für eine Förderung. In welcher Höhe die Einbringung von Eigenmitteln angemessen ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Die angemessene Höhe hängt insbesondere von der Finanzkraft der hauptverantwortlichen Durchführungsorganisation ab. Eine festgeschriebene Mindesthöhe für die Eigenbeteiligung existiert nicht. Die Finanzierung des Zuwendungszwecks ist vorrangig Aufgabe der Durchführungsorganisationen, die deshalb alles ihr Zumutbare tun muss, um die erforderlichen Mittel selbst aufzubringen. Eine Vollfinanzierung von Maßnahmen aus IKI-Fördermitteln ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Neben Eigenmitteln können Fremdmittel zum Beispiel in Form von Drittmitteln oder Zuwendungen Dritter eingebracht werden. Als Drittmittel gelten Geldmittel von privaten Gebenden (Unternehmen, Vereine etc.), die ein Interesse an der Projektumsetzung haben und diese ungebunden zur Finanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zur Verfügung stellen. Eine Bestätigung des Gebenden über die Erbringung der Drittmittel ist in der zweiten Stufe des Auswahlverfahrens zu erbringen.
Zuwendungen Dritter sind ausschließlich Geldmittel, die von anderen öffentlichen Stellen für das Projekt bereitgestellt werden. Andere öffentliche Stellen sind beispielsweise öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen des Bundes und der Länder, bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen unabhängig von der Rechtsform und alle EU-Institutionen.
Zuwendungen Dritter sind ausschließlich Geldmittel, die von anderen öffentlichen Stellen für das Projekt bereitgestellt werden. Andere öffentliche Stellen sind beispielsweise öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen des Bundes und der Länder, bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen unabhängig von der Rechtsform und alle EU-Institutionen.