Regelmäßig stattfindende globale Ideenwettbewerbe als Grundlage der Vorhabenauswahl stellen sicher, dass ambitionierte Vorhaben mit den jeweils am besten geeigneten Durchführungsorganisationen gefördert werden. Antragsteller, deren eingereichte Vorhabenskizzen die erste Stufe des Auswahlverfahrens nach vordefinierten Kriterien des BMU bestanden haben, werden in einer zweiten Phase eingeladen, detaillierte Vorhabenvorschläge einzureichen. Diese Vorschläge sollen im Einklang mit den Hinweisen zur wirkungsorientierten Projektplanung und zum Monitoring der IKI, auch als Hinweise zur Projektplanung und zum Monitoring (Englisch) bekannt, entworfen werden. Dabei gelten für die vom BMU geförderten Projekte insbesondere folgende Punkte:
Ausgestaltung einer internationalen Klimafinanzarchitektur:
Die IKI unterstützt Mechanismen zur Mobilisierung zusätzlicher Mittel, insbesondere auch privater Investitionen, sowie nachhaltige Geschäftsmodelle für Maßnahmen zum Klima- und Biodiversitätsschutz.
Innovation und Multiplikatorenwirkung:
IKI-Vorhaben sollen technologisch, ökonomisch, methodisch oder institutionell ambitionierte sowie multiplizierbare Lösungsansätze verfolgen, die über das Einzelvorhaben hinaus Wirkung zeigen und übertragbar sind.
Transparenz und Kohärenz:
Die IKI unterstützt ihre Partnerländer dabei, messbare, berichtbare und verifizierbare (MRV) Beiträge zum Klimaschutz zu erbringen. Zudem bringt sich das BMU in die internationale MRV-Debatte ein. Einerseits entwickelt das BMU seinen eigenen Monitoringansatz kontinuierlich weiter; Vorhabenplanung und Monitoring von IKI-Vorhaben orientieren sich an der Wirkungslogik der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Andererseits stärkt die IKI gezielt Strukturen zur Transparenz und Governance der internationalen Klimafinanzierung.
Lernen aus Erfahrungen:
Über Plattformen wie Workshops oder Online-Netzwerke tauschen die in der IKI aktiven Akteure gesammelte Erfahrungen und erworbenes Wissen aus und lernen somit voneinander. Eine unabhängige Evaluierung der Einzelvorhaben sowie des Gesamtprogramms liefert wichtige Erkenntnisse, um die IKI kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Standardindikatoren:
Seit 2015 gelten für alle neuen Vorhaben zusätzlich zu den vorhabenspezifischen die übergreifenden Standardindikatoren, die zentrale Wirkungen des IKI Förderprogramms zusammenfassen. Dabei berichtet jedes Vorhaben zu allen Standardindikatoren, zu denen es einen signifikanten Beitrag leistet.
Die IKI Standardindikatoren sind:
Minderungsindikator: Verminderte Treibhausgasemissionen und Ausbau des Kohlenstoffspeichers (als Kohlendioxid-Äquivalente in Tonnen) im Projekt-/Programmgebiet
Anpassungsindikator: Anzahl der vom Vorhaben direkt unterstützten Personen bezüglich Anpassung an die Folgen des Klimawandels oder bzgl. Ökosystemerhaltung.
Ökosystemindikator: Fläche von Ökosystemen (in Hektar), die durch Vorhabenmaßnahmen verbessert oder geschützt wird.
Politikindikator: Anzahl der neuen oder verbesserten politischen Rahmenwerke für die Bewältigung des Klimawandels und/oder die Erhaltung der biologischen Vielfalt
Institutionenindikator: Anzahl der neuen oder verbesserten institutionalisierten Strukturen oder Prozesse für die Bewältigung des Klimawandels und/oder die Erhaltung der biologischen Vielfalt
Methodenindikator: Anzahl der neuen oder verbesserten methodischen Instrumente, die der Bewältigung des Klimawandels und der Erhaltung der biologischen Vielfalt dienen.