Deutschland kommt den eingegangen Verpflichtungen zur Finanzierung von Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen zuverlässig nach. Zudem setzt sich die Bundesregierung für eine neue internationale Klimafinanzarchitektur im Rahmen eines ambitionierten, umfassenden und verbindlichen Klimaabkommens ein, das auf der Vertragsstaatenkonferenz 2015 verabschiedet wurde.
Die Schlüsselrolle von Städten als Akteure im Klimaschutz wurde erstmals formell bei den Klimaverhandlungen in Paris anerkannt. Auf dem dritten UN-Gipfel zu Wohnungswesen und nachhaltiger Stadtentwicklung – der „Habitat III“-Konferenz im Oktober 2016 in Quito – wurden mit der „New Urban Agenda“ auch globale Ziele und Orientierungen zur nachhaltigen Stadtentwicklung verankert.
In den letzten sieben Jahren hat Deutschland seine finanziellen Beiträge für den Erhalt der biologischen Vielfalt und den Schutz der Ökosysteme weltweit versechsfacht sowie neue Finanzierungsquellen erschlossen. Damit macht die Bundesregierung deutlich, wie viel Bedeutung sie dem globalen Erhalt der biologischen Vielfalt beimisst.
Ein Kernelement des Pariser Klimaschutzabkommens von Dezember 2015 sind die national bestimmten Klimaschutzbeiträge der einzelnen Mitgliedsländer, die sogenannten Nationally Determined Contributions (NDCs), von deren Umsetzung die Erreichung des 2-Grad-Ziels abhängt. Bei der Definition ihrer Beiträge haben viele Staaten erstmals in ihrer Geschichte Klimaziele festgesetzt – ein ehrgeiziger Prozess, der auch eine solide institutionelle Basis voraussetzt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die betreffenden Länder rasch ihre Strukturen stärken, Finanzinstrumente entwickeln und Transparenz- und Evaluationsmöglichkeiten schaffen.
Seite drucken
Seite empfehlen