Ländercall

Was sind Ländercalls?

In einem Ländercall entwickelt die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) gemeinsam mit einer Partnerregierung Themenschwerpunkte für bilaterale Projekte. In den meisten Fällen erfolgt diese vertiefte Zusammenarbeit mit IKI-Schwerpunktländern. Das Ziel der Ländercalls ist es, das IKI-Portfolio im jeweiligen Land weiterzuentwickeln. Der Fokus liegt auf den landespezifischen Prioritäten, die sich aus dem Übereinkommen von Paris und dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) ergeben. Pro Ländercall werden mit der jeweiligen Partnerregierung in der Regel zwei bis drei Themenschwerpunkte bestimmt, zu denen jeweils ein Projekt umgesetzt werden soll. Das durch die IKI bereitgestellte Finanzierungsvolumen pro Projekt kann  je nach Themenschwerpunkt 8 bis 30 Millionen Euro betragen. 

Call offen

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Wie hoch ist die Förderung?

8 bis 30 Millionen Euro (je nach Themenschwerpunkt)

Wer wird gefördert?

Mehrere Organisationen und/oder Unternehmen in einem Konsortium

Wie lange laufen die Projekte?

bis zu 8 Jahre

Wie oft wird gefördert?

Unregelmäßig, nach bilateraler Abstimmung mit IKI-Schwerpunktland

Wo wird gefördert?

Bilateral;
das Land ist vorgegebenen

Wie wird ausgewählt?

Das Verfahren zur Auswahl von Projekten für eine IKI-Förderung oder Beauftragung hat zwei Phasen. In der ersten Phase (Skizzenphase) sind interessierte Durchführungsorganisationen im Rahmen eines Ideenwettbewerbes eingeladen, Projektskizzen einzureichen. Die drei Ministerien, die an der IKI beteiligt sind, wählen in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Partnerregierung aus allen Einreichungen in der Regel eine Projektskizze pro Themenschwerpunkt aus. Die skizzeneinreichenden Organisationen werden daraufhin in der zweiten Phase (Antrags- bzw. Angebotsphase) zur Einreichung eines detaillierten Antrags bzw. Angebots aufgefordert.

Phase 1: Skizzenphase

Haben Sie eine Skizze bei einem Ideenwettbewerb eingereicht, wird zunächst geprüft, ob sie die Mindestanforderungen erfüllt. Ist das der Fall, wird die Projektidee anhand der fachlichen IKI-Auswahlkriterien begutachtet. Die IKI-Ministerien treffen dann in enger Abstimmung mit der jeweiligen Partnerregierung auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung und des verfügbaren Budgets ihre Auswahl. Alle Teilnehmenden des Ideenwettbewerbs werden schriftlich über das Bewertungsergebnis zu ihrer Skizze informiert.

Phase 2: Antrags- bzw. Angebotsphase

Wenn Sie eine Skizze im Rahmen eines Ideenwettbewerbes eingereicht haben und diese nach sorgfältiger Prüfung und im Vergleich mit anderen Skizzen ausgewählt wurde, erreicht diese die zweite Stufe im Auswahlprozess: die Antrags- bzw. Angebotsphase.

Zu Beginn dieser Phase werden Sie als Bewerber*in der ausgewählten Projektskizze schriftlich aufgefordert, einen ausführlichen Projektantrag bzw. ein Projektangebot einzureichen. Um diesen Antrag bzw. das Angebot zu erstellen, empfehlen wir in der Regel die Durchführung einer Vorbereitungsphase.

Mit Hilfe einer Vorbereitungsphase lassen sich Projekte optimal an die Gegebenheiten vor Ort in den Durchführungsländern anpassen, benötigte Daten für Detailplanungen beschaffen und eine passgenaue Unterstützung erarbeiten. Die Ausgaben der Vorbereitungsphase sind im Rahmen des Gesamtprojektes finanzierungsfähig.

Weitere Details, wichtige Bestimmungen sowie alle notwendigen Mustervorlagen und Informationen finden Sie auf dieser gesonderten Informationsseite für die Antrags- bzw. Angebotsphase Ländercalls

Nach der Prüfung des ausführlichen Projektantrags bzw. Projektangebots durch das IKI Office der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (ZUG) erfolgt die endgültige Förderentscheidung bzw. Beauftragung des Projektes. Es beginnt die bis zu acht Jahre laufende Durchführungsphase. 

Informationen, Dokumente und Vorlagen für die Antrags- bzw. Angebotsphase der Ländercalls

Wer kann am Ideenwettbewerb teilnehmen?

Im Rahmen von länderspezifischen Auswahlverfahren fördert die IKI folgende Institutionen: 

  • Nichtregierungsorganisationen,
  • Wirtschaftsunternehmen,
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus dem In- und Ausland,
  • Durchführungsorganisationen der Bundesrepublik Deutschland,
  • Institutionen in den Kooperationsländern (unter anderem akkreditierte nationale Umsetzungsorganisationen bei internationalen oder multilateralen Organisationen) sowie
  • internationale zwischenstaatliche Organisationen und Einrichtungen, wie zum Beispiel Entwicklungsbanken, Organisationen und Programme der Vereinten Nationen.

Regierungen der Partnerländer können sich nicht um IKI-Fördermittel bewerben.

Kontakt

IKI Office
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69-71

10963 Berlin

iki-office@z-u-g.org

Telefonische Sprechzeiten:
Montags: 13 bis 15 Uhr (MESZ/MEZ)
Donnerstags: 10 bis 12 Uhr (MESZ/MEZ)

+49 30 72618 0222

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