Thematisches Auswahlverfahren
Im thematischen Auswahlverfahren werden in der Regel einmal im Jahr aktuelle Herausforderungen im Klimaschutz und Biodiversitätserhalt adressiert. Für diese Herausforderungen werden Förderschwerpunkte festgesetzt, für die Projektskizzen eingereicht werden können. Die Förderhöhe pro Projekt kann abhängig vom Förderschwerpunkt zwischen 5 und bis zu 30 Millionen Euro betragen.
Die nächste Ausschreibung
Das nächste thematische Auswahlverfahren wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2022 starten. Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) hatte den Themencall 2021 verschoben, um die Förderschwerpunkte optimal auf die Ergebnisse der großen Klima- und Biodiversitätskonferenzen des Jahres 2021 ausrichten zu können. Die Verschiebung bietet der IKI zudem die Möglichkeit, besser auf die Bedarfe ihrer Partnerländer einzugehen und noch wirksameren Klima- und Biodiversitätsschutz zu erzielen.
Wie hoch ist die Förderung?
5 bis 30 Millionen Euro
Wer wird gefördert?
Mehrere Organisationen und/oder Unternehmen in einem Konsortium
Wie lange laufen die Projekte?
Bis 8 Jahre
Wie oft wird gefördert?
Jährliches Auswahlverfahren
Wo wird gefördert?
Bilateral, regional oder global
Wie wird ausgewählt?
Die Auswahl erfolgt in einem zweistufigen Prozess. In der ersten Stufe, treffen die Ministerien, die an der IKI beteiligt sind, unter allen Einreichungen, die die zwingenden Voraussetzungen erfüllen, eine Vorauswahl aussichtsreicher Projektskizzen. Diese werden anhand der formalen und fachlichen Kriterien, die in der Förderinformation beschriebenen sind, begutachtet. Auf Basis der Ergebnisse der detaillierten Begutachtung, der eigenen fachlichen Bewertung und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel trifft die IKI die Entscheidung, welche Skizzen in der zweiten Verfahrensstufe weiterverfolgt werden.
Zu Beginn der zweiten Verfahrensstufe werden alle Durchführungsorganisationen, die für die Einreichung von Projektskizzen hauptverantwortlich sind, über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.
Die hauptverantwortlichen Durchführungsorganisationen der erfolgreichen Projektskizzen werden aufgefordert, einen ausführlichen Projektvorschlag einzureichen. Die einschlägigen Bestimmungen und Mustervorlagen werden elektronisch bereitgestellt.
Wir empfehlen, vorab eine Vorbereitungsphase vorzusehen, um unter anderem gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern das Projekt optimal an den Bedarfen vor Ort auszurichten. Die Kosten der Vorbereitungsphase sind im Rahmen des Gesamtvorhabens förderfähig und verringern das Budget des Hauptvorhabens entsprechend.
Wer wird gefördert?
Im Rahmen der thematischen Ausschreibungen fördert die IKI die folgenden Institutionen:
- Nichtregierungsorganisationen,
- Wirtschaftsunternehmen,
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus dem In- und Ausland,
- Durchführungsorganisationen der Bundesrepublik Deutschland,
- Institutionen in den Kooperationsländern (unter anderem akkreditierte nationale Umsetzungsorganisationen bei internationalen oder multilateralen Organisationen) sowie
- internationale zwischenstaatliche Organisationen und Einrichtungen, wie zum Beispiel Entwicklungsbanken, Organisationen und Programme der Vereinten Nationen
Regierungen der Kooperationsländer können sich nicht um IKI-Fördermittel bewerben.
Kontakt
IKI Office
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
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