Die IKI als Teil der internationalen Klima- und Artenschutzpolitik

Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) ist ein wichtiger Teil der internationalen Klimafinanzzusagen der Bundesregierung. Die IKI wird seit dem Jahr 2022 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Auswärtigen Amt (AA) umgesetzt.

Die IKI agiert mit ihrer Arbeit im Kontext verschiedener internationaler Vereinbarungen. Eine Auswahl der wichtigen Vereinbarungen im Überblick:

Klimarahmenkonvention (UNFCCC)

Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (engl. United Nations Framework Convention on Climate Change) ist ein internationales Umweltabkommen mit dem Ziel, die vom Menschen verursachte globale Erwärmung zu verlangsamen  und ihre Folgen zu mildern. Die UNFCCC wurde 1992 im Rahmen der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro ins Leben gerufen und trat zwei Jahre später in Kraft. Mittlerweile haben 195 Staaten die UNFCCC ratifiziert und damit nahezu alle Staaten der Welt.

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New Urban Agenda (UN Habitat)

Logo "Implementing the NEw Urban Agenda"

Auf der dritten UN-Konferenz über Wohnungswesen und nachhaltige Stadtentwicklung im ecuadorianischen Quito im Oktober 2016 (Habitat III) wurde die New Urban Agenda (NUA) verabschiedet. Mit der Richtlinie wird eine nachhaltige Stadtentwicklung angestrebt.

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Übereinkommen von Paris

Auf der UN-Klimakonferenz in Paris im Dezember 2015 (COP 21) wurde erstmals ein globales, rechtsverbindliches Klimaschutzabkommen verabschiedet und von mehr als 190 Ländern unterzeichnet. Der Aktionsplan sieht vor, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen.

Die national festgelegten Klimaschutzbeiträge der Vertragsstaaten, die Nationally Determined Contributions (NDCs), sind das Kernstück des Paris-Abkommens. Sie beinhalten die nationalen Emissionsminderungsziele bis zum Jahr 2030, die international kommuniziert und regelmäßig angepasst werden müssen.

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Agenda 2030 & Nachhaltigkeitsziele (SDGs)

Logo "Sustainable Development Goals"

2015 wurde mit der Agenda 2030 die Grundlage geschaffen, bei einer Laufzeit von 15 Jahren wirtschaftlichen Fortschritt mit sozialer Gerechtigkeit und ökologischen Grenzen zu vereinen. Ihre Kernstücke sind die 17 Ziele der nachhaltigen Entwicklung (engl.: Sustainable Development Goals, SDGs). Diese berücksichtigen alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – Soziales, Umwelt, Wirtschaft – gleichermaßen.

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Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD)

Die Biodiversitätskonvention (engl.: Convention on Biological Diversity), auch Übereinkommen über die biologische Vielfalt genannt, ist mit seinen derzeit mehr als 190 Vertragsparteien das umfassendste verbindliche internationale Abkommen im Bereich Naturschutz und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen. Die CBD wurde ebenfalls 1992 in Rio de Janeiro ins Leben gerufen und trat Ende 1993 in Kraft. Die Unterzeichner haben sich das Ziel gesetzt, die Vielfalt des Lebens auf der Erde zu schützen, zu erhalten und deren nachhaltige Nutzung so zu organisieren, dass möglichst viele Menschen heute und in Zukunft davon leben können.

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Montreal Protokoll (UNEP)

Das Montrealer Protokoll als Folgevereinbarung des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht trat im Januar 1989 in Kraft. Auf den jährlichen UN-Konferenzen werden Entwicklungen beraten und das Protokoll um neue ozonabbauende Stoffgruppen erweitert.

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