Teilnahmebedingungen
14. Juli 2025
„Focus. On Climate Action.“ – The 2025 IKI photo contest
Der 2025 IKI photo contest (nachfolgend „Wettbewerb“) wird im Rahmen der Kommunikationsarbeit der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) durchgeführt. Veranstalter des Wettbewerbs ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH (nachfolgend „ZUG“) im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Ziel des Wettbewerbs ist es, durch fotografische Beiträge zu zeigen, was IKI-Projekte ausmacht und welche Beiträge sie leisten. Gesucht werden Motive, die exemplarisch für die vielfältigen Ansätze, Lösungen und Themenschwerpunkte in IKI-Projekten stehen.
Zur Teilnahme eingeladen sind Fotograf:innen aus aller Welt – unabhängig vom professionellen Status –, die IKI-Projekte fotografieren.
1 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der Einreichung das 18. Lebensjahr oder das gesetzliche Alter der Volljährigkeit in ihrem Land vollendet haben. Pro teilnehmender Person ist die Einreichung eines einzelnen Bildes zulässig.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass das eingereichte Bildmotiv einen klar erkennbaren Bezug zu einem Projekt der IKI aufweist. Es können auch IKI-Projekte fotografiert werden, die nicht mehr aktiv in der IKI-Förderung sind, aber früher IKI-gefördert waren (abgeschlossene Projekte). Der Name des betreffenden Projekts muss bei der Einreichung verbindlich angegeben werden.
Mit dem Hochladen des Fotos und der aktiven Bestätigung der Teilnahmebedingungen sowie der Datenschutzbestimmungen erklären die Einreichenden verbindlich, dass sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
2 Einreichung
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich digital über ein Online-Formular auf der Website der IKI. Das Formular wird über die Plattform www.pollunit.com bereitgestellt. Die Einreichungsfrist beginnt am 23. Juli 2025 um 11:59 Uhr (CEST / UTC+2) und endet am 12. September 2025 um 23:59 Uhr (CEST / UTC+2). Beiträge, die nach dieser Frist eingereicht werden, können nicht für den Wettbewerb berücksichtigt werden. Der Veranstalter behält sich eine Verlängerung der Einreichungsfrist vor.
Folgende Angaben sind im Rahmen der Einreichung verpflichtend:
Folgende Angaben sind im Rahmen der Einreichung optional:
- Kurzbeschreibung des Bildinhalts (1–2 Sätze): Was zeigt das IKI-Foto?
Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn alle erforderlichen Felder vollständig ausgefüllt wurden.
3 Technische Anforderungen
Das einzureichende Foto muss folgende technische Vorgaben erfüllen:
- Dateiformat: JPEG, PNG, TIFF oder RAW
- Mindestauflösung: mindestens 12 MP (Megapixel) oder eine Mindestlänge von 2828 Pixel auf der kurzen Seite des Bildes.
- Originalität: Die hochgeladene Datei muss vom Teilnehmer selbst stammen oder er/sie muss die ausdrückliche Genehmigung zur Vervielfältigung und/oder Verbreitung dieses Bildes haben. Fotos, die mit künstlicher Intelligenz erstellt wurden, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
4 Bewertungsverfahren
Die eingereichten Fotos werden zum einen durch eine Jury gekürt, zum anderen findet ein Publikumsvoting für einen Publikumspreis statt.
4a) Jurybewertung
Werden 30 Fotos oder weniger eingereicht, so erfolgt die Bewertung der Bilder direkt und vollständig durch die Hauptjury, siehe unten.
Werden mehr als 30 Fotos eingereicht, erfolgt eine Vorprüfung durch eine Vorjury, die eine Shortlist von 30 Bildern erstellt. Diese Vorjury besteht aus bis zu drei Personen, geplant sind ein Fotograf, ein/e Vertreter*in des IKI Office und eine Person aus den deutschen IKI-Bundesministerien. Jedes Foto wird zu den zwei Aspekten „Fotografische Umsetzung“ und „IKI-Bezug“ auf einer Sterne-Skala von 1 bis 5 bewertet (5 ist die beste Bewertung). Im Aspekt „fotografische Umsetzung“ werden die Fotos nach klassischen Fotobewertungsprinzipien wie Belichtung, Schärfe, Licht, Komposition bewertet. Im Aspekt „IKI-Bezug“ wird beurteilt, wie gut das Foto Beitrag und Wirkung der Förderung durch die Internationale Klimaschutzinitiative für den internationalen Klima- und Biodiversitätsschutz zeigt. Die 30 Fotos, die in der Summe dieser beiden Bewertungen die höchste Punktzahl erhalten, kommen auf die Shortlist.
Die Hauptjury bewertet bei 30 oder weniger eingereichten Fotos alle Bilder, ansonsten die Shortlist (siehe oben). Die Hauptjury setzt sich aus bis zu zehn Personen zusammen. Geplant sind vier Personen aus den deutschen IKI-Bundesministerien / ZUG, drei Personen aus der IKI-Community (z.B. Vertreter*innen der IKI-Schwerpunktländer, Multiplikator*innen von IKI Youth u. ä.). und drei Fotograf*innen / bekannte Vertreter*innen des internationalen Klima- und Biodiversitätsschutzes. Bewertungskriterien und Bewertungsskala entsprechen denen der Vorjury, siehe oben. Die drei Fotos, die in der Summe der beiden Bewertungsaspekte „Fotografische Umsetzung“ und „IKI-Bezug“ die höchste Punktzahl erhalten, gewinnen den Wettbewerb.
4b) Das Publikumsvoting
Das Publikumsvoting ist prinzipiell für jede natürliche Person geöffnet. Die ZUG bewirbt das Publikumsvoting auf den Kanälen der IKI-Öffentlichkeitsarbeit (vor allem IKI-Webseite, IKI-Social-Media-Kanäle und IKI-Newsletter). ZUG trifft technische Voraussetzungen, um eine faire Abstimmung sicherzustellen, die insbesondere mehrfache Stimmabgaben durch ein und dieselbe Person verhindert. Auch hier gilt: bei 30 oder weniger eingereichten Fotos kann die Öffentlichkeit über alle Fotos abstimmen. Bei mehr als 30 eingereichten Fotos wird über die gleiche Shortlist abgestimmt, über die auch die Hauptjury abstimmt. Die Bewertungskriterien und die Bewertungsskala sind identisch zur Jurybewertung. Den Publikumspreis gewinnt das Foto, dass in der Summe der abgegebenen Stimmen in den beiden Bewertungsaspekten die meisten Punkte auf sich vereinigen konnte.
Für den Fall, dass der Publikumssieger mit einem der Jury-Sieger (Plätze 1–3) übereinstimmt, wird das auch so kommuniziert. An der Preisvergabe (siehe unten) ändert das nichts. Das Foto wird dann zum Beispiel ein Mal (und nicht zwei Mal) auf der UN-Klimakonferenz COP30 in Belém (Brasilien) präsentiert und als Großformatdruck an den / die Gewinner*in verschickt.
Bei Punktgleichheit von Fotos teilen sich die Fotos den Bewertungsplatz und dies wird dann auch so kommuniziert.
5 Preise und Veröffentlichung
Folgende Preise werden vergeben:
- Die besten vier bis zehn Fotos: Präsentation auf der UN-Klimakonferenz COP30 in Belém (Brasilien), je nach logistischen Gegebenheiten vor Ort, und digitale Fotoausstellung auf der IKI-Website.
- 1. bis 3. Platz (Juryvoting) und Publikumspreis: Großdruck des eigenen Fotos, Notizbuch mit den Gewinnerfotos und Veröffentlichung auf den digitalen Kanälen der IKI.
Teilnehmende, deren Einreichung als Gewinner gekürt wurden, werden über die von ihnen angegebene E-Mail-Adresse zur Abwicklung der Preisübermittlung, der Präsentation auf der COP30 (s. o.) sowie zur Verbreitung ihrer Einreichungen über die IKI-Kanäle kontaktiert.
6 Nutzungsrechte und Veröffentlichung
Mit der Teilnahme am Wettbewerb räumen die Teilnehmenden der ZUG sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und dem Auswärtigen Amt (AA) ein einfaches, unentgeltliches, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenztes Nutzungsrecht an dem eingereichten Bildmaterial ein.
Die Verwendung umfasst insbesondere:
- öffentliche Präsentation und Ausstellung der besten Fotos auf der UN-Klimakonferenz COP30 in Belém (Brasilien)
- Veröffentlichung auf den Websites und Social-Media-Kanälen der IKI, ZUG, des BMUKN und des AA
- Nutzung im Rahmen von Ausstellungen und weiteren IKI-Veranstaltungen
- redaktionelle Verwendung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
- Weitergabe an Dritte (z. B. Medien) im Rahmen der Pressearbeit zur IKI
Ein Widerruf der Veröffentlichung ist jederzeit möglich. In diesem Fall wird das Foto einschließlich zugehöriger Daten nach Eingang des Widerrufs so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, von allen durch die ZUG kontrollierten Kanälen entfernt. Der Widerruf kann per E-Mail an iki-communications(at)z-u-g.org erfolgen. Eine vollständige Löschung auf externen Plattformen (z. B. in Medienberichten) kann nicht garantiert werden.
Der Name des:der Urheber:in wird bei jeder Veröffentlichung genannt.
Die Teilnehmenden versichern mit der Einreichung, dass:
- sie über alle Rechte an dem eingereichten Bild verfügen,
- abgebildete Personen respektive deren gesetzliche Vertreter:innen einer Veröffentlichung zugestimmt haben (Einverständniserklärung liegt vor), sofern es sich nicht um ein im Rahmen einer dokumentarischen Aufnahme entstandenes Bildmaterial handelt,
- keine Rechte Dritter verletzt werden.
7 Datenschutz
Die im Rahmen der Einreichung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Wettbewerbs und der Kommunikation mit den Teilnehmenden verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Details zur Datenverarbeitung sind in der separaten Datenschutzerklärung geregelt, die auf der IKI-Webseite einsehbar ist.
8 Ausschluss, Haftung, Absage und Rechtsweg
Die ZUG behält sich vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschließen, wenn:
- die eingereichten Beiträge nicht den technischen Vorgaben entsprechen,
- die Einreichung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt,
- der Bezug zu einem IKI-Projekt nicht erkennbar ist,
- die eingereichten Fotos im Zusammenhang mit gewaltverherrlichenden, menschenverachtenden und rassistischen, sexistischen und pornografischen, diskriminierenden, rechts- und linksextremistischen sowie verfassungsfeindlichen Inhalten und Darstellungen stehen.
- Teilnehmende versuchen, den Wettbewerbsverlauf zu stören oder zu manipulieren,
- Teilnehmende versuchen, sich durch die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel einen Vorteil zu verschaffen.
Die Teilnahme am Fotowettbewerb erfolgt auf eigene Verantwortung. Die ZUG haftet nicht für Schäden oder Verluste, die den Teilnehmenden durch die Teilnahme oder im Zusammenhang mit der Erstellung oder Übermittlung der Beiträge entstehen.
Die ZUG behält sich vor, den Wettbewerb jederzeit aus organisatorischen, rechtlichen oder technischen Gründen zu verändern, auszusetzen oder abzubrechen. In solchen Fällen bestehen keinerlei Ansprüche auf Ersatzleistungen oder Schadenersatz.
Ebenso behält sich die ZUG das Recht vor, Änderungen an diesen Teilnahmebedingungen vorzunehmen, sofern dies aus triftigen Gründen erforderlich ist. Über eine Änderung wird die ZUG die Teilnehmenden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse der Teilnehmenden informieren.
Ein Anspruch auf Teilnahme, Veröffentlichung, Bewertung oder Prämierung besteht nicht.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.