Medium Grants

Was sind die IKI Medium Grants

Die IKI fördert über thematische und länderspezifische Förderaufrufe vorrangig großvolumige Projekte, um die Transformation hin zu einer nachhaltigen und emissionsarmen Wirtschafts- und Versorgungsstruktur zu beschleunigen. Die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens und der Biodiversitätskonvention (CBD) erfordert aber auch, kleinere zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure in Entwicklungs- und Schwellenländern miteinzubeziehen.

Seit 2020 stärken die IKI Medium Grants die Kapazitäten dieser Akteurinnen und Akteure und unterstützen sie in ihren Aktivitäten und bei der internationalen Vernetzung.

Konkret fördern die IKI Medium Grants Projektaktivitäten, die innovative Bottom-up-Beiträge zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens und der Biodiversitätskonvention aufgreifen. Hierfür veranstalten die IKI Medium Grants jährliche Ideenwettbewerbe mit wechselnden Förderschwerpunkten, bei denen sich interessierte Akteurinnen und Akteuren mit innovativen Projektideen bewerben können.

Das durch die IKI Medium Grants bereitgestellte Finanzierungsvolumen pro Projekt kann zwischen 300.000 und bis zu 800.000 Euro betragen.

Call geschlossen

Wie hoch ist die Förderung?

300.000 bis 800.000 Euro

Wer wird gefördert?

Gemeinnützige Organisationen und Unternehmen mit Sitz in Deutschland zum Zeitpunkt der ersten Fördergeldauszahlung in Kooperation mit lokalen Organisationen

Wie lange laufen die Projekte?

2 bis 3 Jahre

Wie oft wird gefördert?

Jährliches Auswahlverfahren

Wo wird gefördert?

Bilateral oder regional;
1 bis 2 Länder

Wie wird ausgewählt?

Das Verfahren zur Auswahl von Projekten für eine IKI-Medium-Grants-Förderung hat zwei Phasen. In der ersten Phase (Skizzenphase) sind interessierte Durchführungsorganisationen im Rahmen eines Ideenwettbewerbes eingeladen, Projektskizzen einzureichen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesumweltministerium (BMUV) wählen als für die IKI Medium Grants verantwortliche Ministerien aus allen Einreichungen mehrere Projektskizzen pro Förderschwerpunkt aus. Die ausgewählten Organisationen werden daraufhin in der zweiten Phase (Antragsphase) zur Einreichung eines detaillierten Antrags aufgefordert.

Phase 1: Skizzenphase

Die Skizzenauswahl erfolgt in zwei Schritten. Haben Sie eine Skizze bei einem Ideenwettbewerb eingereicht, wird zunächst geprüft, ob sie die formalen Mindestanforderungen erfüllt. Zählt sie zudem zu den aussichtsreichsten Projektideen, gelangt sie in eine Vorauswahl. Ihre Skizze wird dann anhand der fachlichen IKI-Medium-Grants-Auswahlkriterien durch Expert*innen vertieft begutachtet.  Auf der Grundlage der Ergebnisse der vertieften Prüfung und des verfügbaren Budgets treffen die beteiligten Ministerien ihre Auswahl. Alle Teilnehmenden des Ideenwettbewerbs werden schriftlich über das Bewertungsergebnis zu ihrer Skizze informiert.

Phase 2: Antragsphase

Wenn Sie eine Skizze im Rahmen eines Ideenwettbewerbes eingereicht haben und diese nach sorgfältiger Prüfung und im Vergleich mit anderen Skizzen ausgewählt wurde, erreicht diese die zweite Stufe im Auswahlprozess: die Antragsphase.

Zu Beginn dieser Phase werden Sie als Bewerber*in der ausgewählten Projektskizze schriftlich aufgefordert, einen ausführlichen Projektantrag einzureichen.

Weitere Details, wichtige Bestimmungen sowie alle notwendigen Mustervorlagen und Informationen finden Sie auf dieser gesonderten Informationsseite für die Antragsphase der IKI Medium Grants

Nach der Prüfung des ausführlichen Projektantrags durch das IKI Office der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (ZUG) erfolgt die endgültige Förderentscheidung. Es beginnt die bis zu drei Jahre laufende Durchführungsphase.

Informationen, Dokumente und Vorlagen für die Antrags- bzw. Angebotsphase der IKI Medium Grants

Wer kann am Ideenwettbewerb teilnehmen?

Zivilgesellschaftliche Organisationen mit gemeinnützigem Zweck (Nicht-Regierungsorganisationen, Vereine, Stiftungen, Thinktanks) und akademische Institutionen (Hochschulen und Forschungseinrichtungen) sowie gemeinnützige Unternehmen, die zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung von Fördergeldern einen Sitz in Deutschland vorweisen können. Diese müssen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit ein bis zwei lokalen Durchführungsorganisationen aus dem Umsetzungsland oder der Umsetzungsregion eingehen.

Kontakt

IKI Office
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69-71

10963 Berlin

iki-office@z-u-g.org

Telefonische Sprechzeiten:
Montags: 13 bis 15 Uhr (MESZ/MEZ)
Donnerstags: 10 bis 12 Uhr (MESZ/MEZ)

+49 30 72618 0222

Beendete Calls Medium Grants

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