IKI Local Action: FAQ
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Der geforderte Local Action-Anteil von 50 Prozent bezieht sich auf die IKI-Fördermittel (bezogen auf den beantragten Zuwendungsbetrag des Antragstellenden) in den Partnerländern/-regionen, welche lokale Mitglieder des Konsortiums, Auftragnehmende/Unterauftragnehmende oder Finanzierungsempfänger*innen umsetzen.
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Angesichts der Vielfalt an möglichen Organisations- und Konsortialstrukturen und Vielzahl an eingehenden Skizzen bei einem Förderaufruf kann das IKI-Office der ZUG nicht bereits bei Skizzeneingang verbindlich prüfen, inwieweit die jeweiligen Organisationen als lokale Organisationen eingestuft werden. Wir empfehlen Ihnen, bei der Erstellung der Projektskizze auf Grundlage aller Local-Action Regelungen und Informationen auf der IKI-Webseite selbständig einzustufen, inwiefern die jeweiligen Organisationen als Local Action zählen. Gerne können Sie die Gründe für Ihre Einordnung im Local Action-Kommentarfeld in der Budgetsektion des Skizzenformulars darlegen.
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Die Regelung „Mindestens 50 Prozent der Projektmittel werden durch Organisationen in den Partnerländern der IKI-Projekte umgesetzt“ – betrifft das gesamte IKI-Fördervolumen des Projekts und somit das Gesamtfördervolumen von Vorbereitungs- und Durchführungsphase.
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Bei der Bewertung der Unabhängigkeit nationaler und regionaler Büros von internationalen zivilgesellschaftlichen, teilstaatlichen und privatwirtschaftlichen Organisationen gilt:
- Büros müssen in einem Partnerland registriert sein und dort anfallende Steuern zahlen; und
- Das nationale oder regionale Büro kann unabhängige Entscheidungen treffen und ist in der operativen Gestaltung und Umsetzung der Projektmittel weitestgehend unabhängig von Weisungen der „Dachorganisation“. Bei der Bewertung der Unabhängigkeit sind die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:
- Die für die Projektdurchführung erforderlichen operativen Entscheidungen können von der Organisation (oder vom Weiterleitungsempfänger für die festgelegten Arbeitspakete) getroffen werden, ohne dass eine Genehmigung durch die Zentrale erforderlich ist. Dazu gehören die Planung und Durchführung von Aktivitäten, Personalentscheidungen, Berichterstattung, Beschaffung von Materialien und Dienstleistungen usw.
- Die Organisation verfügt über ein unabhängiges Entscheidungsgremium (z. B. Vorstand, Aufsichtsrat).
- Die Zuwendungs- / Weiterleitungsverträge und / oder Verträge bei Aufträgen werden von der örtlichen Stelle unterzeichnet, und die Zuwendungsmittel, die weitergeleiteten Mittel oder die Auftragsmittel werden unabhängig von der Zentrale verwaltet. Wenn die Zentrale und das lokale Büro Teil eines Konsortiums sind, benötigt das lokale Büro die Befugnis zur Schließung des Weiterleitungsvertrags mit dem Hauptantragsteller.
- Das Budget des lokalen Büros enthält keine Verwaltungskosten, Gemeinkosten, Personal usw. für die Zentrale.
- In Fällen, in denen die Zentrale aufgrund der Struktur der Organisation oder länderspezifischer Gegebenheiten rechtliche, finanzielle und/oder administrative Unterstützung für das lokale Büro leisten muss und die übrigen oben genannten Punkte weiterhin gelten, kann eine plausible Begründung dazu führen, dass das Länderbüro ausnahmsweise als lokale Organisation anerkannt wird. In diesem Fall werden die für die Zentrale anfallenden Budgetanteile vom Local Action Anteil am Budget abgezogen.
Im Gegensatz zu den oben genannten Fällen können die folgenden Arten von Organisationen von den oben genannten Kriterien abgegrenzt werden und werden im Allgemeinen nicht als Local Action bewertet.
- International miteinander verbundene Organisationen: Organisationen, die durch miteinander verknüpfte Finanzierungs-, Vertrags-, Leitungs- und/oder Entscheidungsfindungssysteme mit einer internationalen Organisation verbunden sind. Diese Kategorie umfasst keine lokalen und nationalen Organisationen, die Teil von Netzwerken, Verbänden oder Allianzen sind, wobei diese Organisationen unabhängige Finanzierungs- und Verwaltungssysteme im Einklang mit den oben genannten Kriterien unterhalten.
- Multilaterale Organisationen: Agenturen der Vereinten Nationen (UN) und andere internationale Organisationen.
Internationale privatwirtschaftliche Organisationen: Organisationen, die von Privatpersonen oder Gruppen als gewinnorientierte Unternehmen geführt werden, die ihren Sitz nicht in einem Durchführungsland haben und in einem oder mehreren Durchführungsländern tätig sind. Hier wird zwischen Unternehmensstrukturen und Organisationsformen unterschieden, die die oben genannten Kriterien der Unabhängigkeit von der Zentrale erfüllen.
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