IKI-Safeguards - Umwelt- und Sozialstandards

Illustration: fünf Personen diskutieren. Im Hintergrund sind eine Weltkarte, ein Winterrad, Natur zu sehen.

Klimaschutz und Biodiversitätsschutz finden oft in herausforderungsvollen Kontexten statt, die von schwachen rechtsstaatlichen Strukturen, strukturellen Ungleichheiten und fragilen Ökosystemen geprägt sind. Damit Projekte in diesen Kontexten sensibel agieren und Umwelt und Menschen bestmöglich schützen, verpflichtet sich die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten zur Einhaltung internationaler Umwelt- und Sozialstandards.

Die Einhaltung der internationalen Umwelt- und Sozialstandards wird über das Environmental-and-Social-Safeguards-System der IKI sichergestellt. Safeguards bezeichnen Schutzmaßnahmen, die mögliche negative Auswirkungen von Projekten auf Umwelt und Menschen vermeiden, minimieren oder mindern sollen.

Ziele

Die Ziele des Safeguards-Systems sind:

  • Negative Auswirkungen auf Umwelt und Menschen vermeiden und positive Wirkungen der Projekte für Umwelt und Menschen verstärken
  • Stakeholder-Engagement und Partizipation fördern, insbesondere von benachteiligten, verwundbaren und indigenen Gruppen
  • Wirksamkeit, Nachhaltigkeit und Qualität der Projekte erhöhen
  • Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber Stakeholdern und der Öffentlichkeit stärken
  • Kriterien, die eine Förderung durch die IKI ausschließen, transparent darzustellen

Zentrale Elemente

Zu den zentralen Elementen des Safeguards-Systems gehören:

  • Safeguards-Standards: Hier werden die Umwelt- und Sozialstandards definiert, die Projekte erfüllen müssen. Die IKI orientiert sich an den „Environmental and Social Safeguards“ des Green Climate Fund, der aktuell die „IFC Performance Standards on Environmental and Social Sustainability“ anwendet.
  • Safeguards-Policy: Hier werden Prinzipien und Verfahren zur Sicherstellung der Umwelt- und Sozialstandards festgelegt.  Die Safeguards-Policy wurde vor ihrer Veröffentlichung einem öffentlichen Konsultationsprozess unterzogen.
  • Ausschlusskriterien: Hier wird definiert, welche Art von Aktivitäten die IKI nicht fördert, weil sie zu riskant sind um die Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards zu gewährleisten oder ethisch nicht vertretbar wären.
  • Beschwerdemechanismus: Mit dem Beschwerdemechanismus wird sichergestellt, dass Menschen, die von Projektaktivitäten negativ betroffen sind, eine Stimme erhalten und die Verletzung der Umwelt- und Sozialstandards anzeigen können. Das dient der externen Kontrolle.

Leitprinzipien

Bei der Gestaltung der Projekte sind unter anderem folgende Leitprinzipien wichtig:

  • Positive Wirkungen: Projekte sollen möglichst zu positiven Wirkungen für Umwelt und Menschen beitragen und über das Verhindern, Minimieren und Mindern negativer Wirkungen hinausgehen.
  • Biodiversitätsschutz: Biologische Vielfalt, kritische Habitate, und Ökosystemleistungen sollen geschützt werden.
  • Fundamentale Rechte: Menschenrechte und Arbeitsrechte sollen geschützt werden, insbesondere von benachteiligten, verwundbaren und indigenen Gruppen und Individuen.
  • Nichtdiskriminierung: Negative Auswirkungen von Projektaktivitäten dürfen nicht überproportional auf benachteiligte, verwundbare oder indigene Gruppen entfallen.
  • Compliance: Projekte müssen im Einklang mit bestehendem nationalen Recht und/oder Verpflichtungen des Landes unter internationalen Verträgen sein. Der höchste Standard wird angewendet. 
  • Die Einbeziehung von Interessensgruppen in Projekte soll im gesamten Projektzyklus transparent und partizipativ gestaltet werden.

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