Wie die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) die lokale Einbettung von Projekten stärkt

Local Action als Beitrag zur Kooperationsqualität in den IKI-Projekten

Die IKI ist Teil der internationalen Klima- und Biodiversitätsfinanzzusagen der Bundesrepublik Deutschland. Damit ist sie verpflichtet, ihre Mittel in Entwicklungs- und Schwellenländern zum Einsatz kommen zu lassen.

Eine enge Einbindung von Akteurinnen und Akteuren in den Partnerländern von IKI-Projekten und eine starke Ausrichtung auf den lokalen Kontext ist seit jeher ein Qualitätsmerkmal für IKI-Projekte. Die Kernannahme ist: je stärker die lokale Einbettung, desto wirksamer und nachhaltiger das IKI-Projekt. Klima- und Biodiversitätsmaßnahmen sind besonders wirksam, wenn sie an die Gegebenheiten vor Ort angepasst sind, auf lokalem Wissen beruhen und lokale Expertise einbinden sowie hierfür Beteiligungsmöglichkeiten bieten. 

Die maßgebliche Beteiligung von lokalen Akteurinnen und Akteuren an der Mitgestaltung, Steuerung und Durchführung der Projekte ist extrem wertvoll. IKI-Projekte werden damit wesentlich tiefer und nachhaltiger in den institutionellen, politischen, kulturellen, sozioökonomischen und ökologischen Kontext der Partnerländer eingebettet. Lokale Akteurinnen und Akteure geben einen wichtigen Einblick in die Perspektiven vor Ort. Dadurch werden die IKI-Projekte wirksamer und erreichen eine breitere Zielgruppe.

Insbesondere lokale Akteurinnen und Akteure können durch ein stärkeres Mitverantwortungsgefühl (Ownership) der Projektmaßnahmen einen großen Beitrag dazu leisten, dass Projektwirkungen auch nach Projektende ihre Wirkung erhalten. Die Mitarbeit an einem Projekt kann für alle beteiligten Organisationen eine Möglichkeit für Wissens- und Kompetenzzuwachs sein. Sie ermöglicht einen regen Wissens- und Lernaustausch, der beispielsweise zur institutionellen Festigung und Weiterentwicklung administrativer und fachlicher Fähigkeiten von Organisationen beiträgt sowie die Anpassungsfähigkeit von internationalen Organisationen und deren Arbeit an lokale Kontexte maßgeblich erhöhen kann. 

Ein Kriterium, wodurch diese Effekte in IKI-Projekten gefördert werden sollen, ist die Local Action-Vorgabe. Diese besagt, dass IKI-Projekte mindestens zur Hälfte, bezogen auf die IKI Fördermittel des Projekts, durch Organisationen umgesetzt werden, die in den Partnerländern / -regionen verankert sind, dort Wertschöpfung generieren und für lokale Fachleute Arbeitsplätze und Qualifizierung bieten. 

Mit der Veröffentlichung des IKI Themencalls 2024 wurde die Regelung von Local Content zu Local Action umbenannt, um eine Abgrenzung zu bereits bestehenden internationalen Definitionen, wie z.B. der WTO-Definition zu „local content“, vorzunehmen und den umsetzungsorientierten Charakter des Konzepts hervorzuheben (vgl. Strategie der Internationalen Klimaschutzinitiative bis 2030).

Einbindung von Akteurinnen und Akteuren in den Partnerländern

IKI-Projekte sollen mindestens 50 Prozent der IKI-Fördermittel (bezogen auf den beantragten Zuwendungsbetrag des Antragstellenden) in den Partnerländern / -regionen durch lokale Mitglieder des Konsortiums, Auftragnehmende / Unterauftragnehmende oder Finanzierungsempfänger*innen umsetzen. Um dies nachzuhalten, hat die IKI Local Action-Vorgaben entwickelt und überprüft diese im Rahmen des Auswahlprozesses, aber auch in der Projektdurchführung u. a. über die jährliche Berichterstattung der Projekte kontinuierlich. Mit dieser im internationalen Vergleich sehr ambitionierten Vorgabe nimmt die IKI bewusst eine Vorreiterrolle im internationalen Fördergeschäft ein.

Die Local-Action-Regelung im Überblick 

Mindestens 50 Prozent der IKI-Fördermittel (bezogen auf den beantragten Zuwendungsbetrag des Antragstellenden) werden durch Organisationen in den Partnerländern der IKI-Projekte umgesetzt: 

Projektmittel werden dann als Local Action angerechnet, wenn sie von „lokalen“ Organisationen als Teil des Konsortiums oder als Unterauftragnehmende erhalten und umgesetzt werden. Als lokal zählen solche Organisationen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit nach dem jeweils geltenden nationalen Recht im Partnerland haben oder im Fall von regionalen Organisationen ihre Aktivitäten auf die jeweilige Projektregion fokussieren. 

Für lokale zivilgesellschaftliche, teilstaatliche und privatwirtschaftliche Organisationen im Konsortium bzw. als Unterauftragnehmende gilt:

  1. Lokale Organisationen müssen eine eigene Rechtspersönlichkeit nach dem jeweils geltenden nationalen Recht im Partnerland haben.
  2. Partnerministerien und Behörden sind von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen. IKI-Fördermittel dürfen nicht zur Finanzierung von Regierungstätigkeiten verwendet werden.

Für nationale und regionale Büros von internationalen zivilgesellschaftlichen, teilstaatlichen und privatwirtschaftlichen Organisationen gilt: 

  1. Büros müssen in einem Partnerland des jeweiligen IKI-Projekts registriert sein und dort anfallende Steuern zahlen; und 
  2. Das nationale oder regionale Büro kann unabhängige Entscheidungen treffen und ist in der operativen Gestaltung und Umsetzung der Projektmittel weitestgehend unabhängig von Weisungen der „Dachorganisation“.

Internationale Organisationen, die diese Kriterien nicht erfüllen, können ihren Projektbudgetanteil nicht als Local Action anrechnen, auch wenn nationales Personal im Projekt angestellt ist. Daher zählen nationale Büros von internationalen multilateralen Organisationen (wie bspw. UN-Agenturen), der GIZ oder KfW, Botschaften anderer Länder oder nationale Büros anderer bilateraler Geberländer nicht als Local Action. 

Für regionale Organisationen wie regionale Entwicklungsbanken, regionale Staatenverbünde / Wirtschaftsgemeinschaften gilt: 

  1. Die Organisation hat einen Sitz in einem Land der Region, in der das IKI-Projekt durchgeführt wird, und fokussiert Aktivitäten auf die Partnerländer;
  2. Mindestens eines der Partnerländer ist Teil dieser Region;
  3. Nationale Partnerinstitutionen sind an der Umsetzung auf Landesebene beteiligt;
  4. Für Banken und Netzwerke: Die Partnerländer sind Mitglieder der regionalen Bank oder des regionalen Netzwerks.

In begründeten Ausnahmen können IKI-Projekte von der Zielgröße von 50 Prozent abweichen: 

  1. Im Sinne einer Förderung des Süd-Süd-Austausches kann es eine Ausnahme von der 50-Prozent-Regel geben, wenn ein wesentlicher Teil des Projektbudgets von Organisationen aus dem globalen Süden umgesetzt wird, die nicht im Partnerland oder der Region registriert sind. 
  2. Projekte können von der 50-Prozent-Regel abweichen, wenn sie plausibel begründen können, dass die Local Action-Anforderung aufgrund von besonderen Landes- oder Fachkontexten nicht möglich und/oder ein hohes Hindernis für die Wirksamkeit und Durchführung des Projekts darstellt, oder sonstige Gründe vorliegen, die in der spezifischen Projektkonstellation liegen.

Ob Ausnahmen zulässig sind, wird fallspezifisch entschieden. Auch im Falle von Ausnahmen soll der Local Action Anteil möglichst hoch sein.

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