Wie man eine Beschwerde einreicht

Der unabhängige Beschwerdemechanismus der IKI (IKI UBM) arbeitet weltweit, um bei der Lösung von Problemen mit IKI Projekten zu helfen.

  • Jede Person oder Gruppe von Personen oder eine Gemeinschaft, die von einem IKI Projekt negativ betroffen ist oder sein könnte, kann eine Beschwerde einreichen.
  • Außerdem können Personen, die dies wünschen, Integritäts- und/oder Korruptionsprobleme melden, wie z. B. Missbrauch von Geldern, Betrug usw.
  • Nicht zuletzt können Personen, die im Zusammenhang mit einem IKI-Projekt oder einer Beschwerde Repressalien erfahren, ebenfalls diesen Weg nutzen. Die betroffene(n) Person(en) können einen Vertreter bevollmächtigen, die Beschwerde in ihrem Namen einzureichen und zu verfolgen.

Eine Beschwerde kann in Englisch oder in der Landessprache des Beschwerdeführenden eingereicht werden. Wenn möglich, sollte eine Übersetzung ins Englische beigefügt werden. Andernfalls wird der IKI-Beschwerdemechanismus (IKI UBM) die Beschwerde übersetzen lassen und in der Sprache des Beschwerdeführenden antworten.

Der UBM der IKI wird nach Erhalt einer Beschwerde Vertraulichkeit gewährleisten, wenn der Beschwerdeführenden dies wünscht. Dies gilt auch für den Namen und die Identität des Beschwerdeführenden und aller benannten Vertreter*innen. Wenn eine Offenlegung erforderlich ist, um die Beschwerde zu bearbeiten, wird der IKI UBM den Beschwerdeführenden vor der Offenlegung vertraulicher Informationen konsultieren.

Eine Beschwerde beim IKI UBM kann durch Ausfüllen des Beschwerdeformulars  eingereicht werden:

Beschwerden sollten die folgenden Informationen enthalten:

  • Name, Standort und Art des IKI-Projekts, auf das sich die Beschwerde bezieht;
  • Beschreibung der Beschwerde und des verursachten oder zu erwartenden Schadens;
  • Beschreibung, wie der verursachte oder zu erwartende Schaden mit den IKI-Projektaktivitäten zusammenhängt.
  • Name, Adresse und andere Kontaktangaben sowie Informationen über den Grad der zu wahrenden Vertraulichkeit. Der Beschwerdeführer kann auch beschließen, anonym zu bleiben; in diesem Fall kann das Gremium jedoch möglicherweise nicht alle seine Instrumente nutzen.

Wenn möglich, sollten auch die folgenden Angaben gemacht werden:

  • Einschlägige Informationen, die sich auf die Beschwerde beziehen oder für die Beschwerde relevant sind (z. B. Kopien von Dokumenten, Medienberichten, Fotos, Videoaufnahmen, Sprachaufnahmen);
  • Überblick über geplante oder bereits ergriffene Maßnahmen (z. B. rechtliche Schritte, Zugang zu anderen Beschwerdemechanismen und/oder Streitbeilegungsverfahren, Kontakt mit der durchführenden Organisation) zur Lösung des Problems, insbesondere vorherige Inanspruchnahme oder Versuche, mit Projektbeamten vor Ort Kontakt aufzunehmen oder projektbezogene Beschwerdemechanismen zu nutzen;
  • Name der Mitarbeiter*innen der Durchführungsorganisation, mit der/denen der/die Beschwerdeführende Kontakt hatte (falls zutreffend).

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