Die nachstehenden Fragen sollen überblicksartig häufig nachgefragte Themen und Inhalte zum Skizzenverfahren der IKI Medium Grants verschaffen. Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte der Förderbekanntmachung und den darin aufgeführten Kriterien (Annex I) zum aktuellen Förderaufruf. Im Begleitdokument finden Sie ferner Erläuterungen zu den in der Skizze zu machenden Angaben.
Rechtlich-kaufmännische Fragestellungen der Antragsphase und der Projektumsetzung sind ausführlicher im IMG-Leitfaden zur administrativen Projektbearbeitung beschrieben.
Gemeinnützige Organisationen und Unternehmen mit Sitz in Deutschland zum Zeitpunkt der ersten Fördergeldauszahlung, die das Projekt in Kooperation mit lokalen Partnern umsetzen. Die Projektskizze darf nur von einer einzigen antragsberechtigten Organisation eingereicht werden. Die antragstellende Organisation ist im Erfolgsfall die Zuwendungsempfängerin und trägt die Gesamtverantwortung für das gesamte Projekt. Eine Kooperation mit lokalen Organisationen ist erforderlich, die Verantwortung und das Antragsrecht liegen jedoch ausschließlich bei der antragstellenden Organisation.
Nein. Die Antragsberechtigung muss nur von der Antragstellerin erfüllt werden. Projektpartner müssen nicht selbst antragsberechtigt sein. Sie müssen aber die eigenen, für Partnerorganisationen geltenden Voraussetzungen erfüllen. In diesem Zusammenhang müssen sie über geeignete fachliche und organisatorische Kompetenzen verfügen und eine nachvollziehbare Rolle im Projekt übernehmen.
Nicht zwingend zum Zeitpunkt der Einreichung der Projektskizze. Die antragsberechtigte Organisation muss zu diesem Zeitpunkt ihren Sitz in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat haben.
Vor der ersten Auszahlung der Fördermittel muss die Hauptdurchführungsorganisation jedoch über eine dauerhaft bestehende, eigenständig arbeitende Niederlassung in Deutschland mit eigener Leitung und Buchhaltung verfügen. Organisationen mit Sitz ausschließlich außerhalb der Europäischen Union können daher keine Förderung erhalten.
Nein. Antragstellerin muss eine nach den Förderbedingungen antragsberechtigte Organisation sein. Organisationen aus den Umsetzungsländern können als Projektpartner beteiligt werden.
Förderfähig sind ausschließlich eigenständige zivilgesellschaftliche Organisationen, die
mindestens drei Jahre Erfahrung in der internationalen Zusammenarbeit nachweisen können,
gemeinnützig bzw. ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig sind und
ihre Projekte eigenverantwortlich planen, umsetzen und abrechnen können
Nicht förderfähig sind staatliche Einrichtungen, Unternehmen des Privatsektors sowie Ein-Personen-Gesellschaften. Eine Ausnahme gilt für Think Tanks, sofern sie nachweislich unabhängig arbeiten und ihre Analysen transparent sowie öffentlich zugänglich machen. Gemeinnützige Unternehmen müssen ihre steuerliche Gemeinnützigkeit nachweisen.
Nord-Süd Kooperation
Ja. Die Projektumsetzung erfolgt gemeinsam durch eine antragsberechtigte Hauptdurchführungsorganisation und bis zu zwei Partnerorganisationen.
Bei Projekten in einem Durchführungsland muss mindestens eine Partnerorganisation dort ansässig sein. Bei Projekten in zwei Durchführungsländern muss jeweils eine Partnerorganisation in jedem der beiden Länder ansässig sein. Die beiden Durchführungsländer müssen derselben geografischen Region angehören.
Die Zusammenarbeit soll partnerschaftlich und auf Augenhöhe erfolgen. Bei der Bewertung der Projektskizze werden insbesondere eine faire Aufgabenverteilung, eine angemessene Budgetverteilung sowie ein gegenseitiger Wissenstransfer zwischen den Partnern berücksichtigt.
Nein. Nord‑Nord‑Konsortien aus mehreren Hauptdurchführungsorganisationen sind nicht erlaubt.
Nein. Unternehmen des Privatsektors dürfen nicht als Durchführungspartner fungieren, die Fördermittel aus der IKI‑Förderung erhalten. Sie können jedoch als Teil der Zielgruppe in das Projekt eingebunden werden und in nicht‑finanzierten Rollen (z. B. Beratung, Schulungen, Workshops, Unterstützung umweltfreundlicher Geschäftsmodelle) zur nachhaltigen Wirkung und Verbreitung der Projektergebnisse beitragen. Eine direkte oder indirekte Einbindung des Privatsektors wird positiv bewertet.
Nein. Maximal zwei Partnerorganisationen sind zulässig.
Nein. Partnerorganisationen sind Organisationen, die gemeinsam mit der Antragstellerin an der Umsetzung des Projekts beteiligt sind. Sie müssen nicht selbst antragsberechtigt sein, aber im Umsetzungsland registriert, rechtlich und finanziell eigenständig sowie gemeinnützig sein. Sie müssen mindestens zwei Jahre fachliche Expertise im gewählten Themenschwerpunkt nachweisen. Bewertet wird die Erfahrung der Organisation, nicht die einzelner Mitarbeitender.
Lokale Behörden und Unternehmen des Privatsektors können keine Weiterleitungsempfänger sein.
Anforderungen an die Projektidee
Nein. Auch die Übertragung bewährter technischer, methodischer oder sozialer Ansätze auf neue Themen, Zielgruppen oder Regionen gilt als Innovation.
Ja. Die regionale Neuheit ist das entscheidende Kriterium.
Ja. Ohne klaren Nutzen gegenüber dem Status quo wird der Ansatz nicht als Innovation anerkannt.
Ja. Der Themenschwerpunkt legt den inhaltlichen Fokus des Projekts fest und wird mit jeder Förderbekanntmachung neu definiert. Pro Projektskizze kann nur ein Themenschwerpunkt ausgewählt werden.
Der Förderansatz beschreibt die Art des Projekts (z. B. Modellprojekt oder Kapazitätsentwicklung). Zu jedem Projekt ist mindestens ein Förderansatz auszuwählen. Zwei Förderansätze können kombiniert werden, wenn dies fachlich nachvollziehbar begründet wird.
Weiterführende Informationen zu den Themenschwerpunkten des jeweiligen Förderaufrufs finden Sie in der Förderbekanntmachung.
Nein. Die am Projekt beteiligten Organisationen müssen für die Einreichung einer Projektskizze noch keine eigenen Safeguards-Systeme nachweisen. Antragstellende sollten sich jedoch bereits in der Skizzenphase mit den IKI Safeguards und den potenziellen ökologischen und sozialen Risiken ihres Projekts auseinandersetzen. Zudem sind die IKI-Ausschlusskriterien bereits bei der Projektkonzeption zu berücksichtigen, da bestimmte Projektaktivitäten grundsätzlich nicht förderfähig sind. Erst in der Antragsphase sind die Safeguards Policy der IKI sowie die Umwelt- und Sozialstandards des Green Climate Fund verbindlich anzuwenden und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung identifizierter Risiken darzustellen.
Für weitere Fragen zu den Safeguards wenden Sie sich bitte an das IKI-Safeguards Team: safeguards(at)z-u-g.org.
Ja. Alle geförderten Projekte müssen mindestens eine gender-responsive Planung nachweisen.
Gender-responsiv – Das Projekt berücksichtigt bestehende Geschlechternormen, Rollen und Beziehungen, verhindert Diskriminierung und sorgt dafür, dass alle Menschen ungeachtet ihres Geschlechts gleichberechtigt an den Maßnahmen teilnehmen und davon profitieren.
Gender-transformativ – Das Projekt greift die Ursachen geschlechtsspezifischer Ungleichheiten an, etwa soziale Normen, ungleiche Rollenverteilungen und Machtstrukturen, und wirkt über die reine Gleichstellung hinaus.
Weitere Informationen und Beispiele finden Sie im Annex 1 der IKI Gender Guidelines. Für Rückfragen zur Umsetzung der Gender Strategie steht der Gender Helpdesk unter iki‑gender@z‑u‑g.org zur Verfügung.
Ja, für ein IMG‑Projekt gelten klare finanzielle Voraussetzungen. Das beantragte Fördervolumen muss sich im Rahmen von 300 000 bis 800 000 Euro bewegen und die Projektlaufzeit soll mindestens zwei und maximal drei Jahre betragen. Das durchschnittliche Fördervolumen pro Haushaltsjahr darf 50 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes der antragstellenden Organisation der letzten zwei Jahre nicht überschreiten. Die Förderung erfolgt in der Regel als Teilfinanzierung. Eine Anschlussfinanzierung durch die IKI ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Nein. Eigenmittel sind ungebundene Finanzmittel der antragstellenden Organisation und können als diese auch angerechnet werden. Drittmittel gelten nicht als Eigenanteil und können nur dann in die Gesamtfinanzierung einbezogen werden, wenn sie ausreichend verbindlich zugesagt sind; Drittmittel stammen von anderen öffentlichen oder privaten Geldgebern; auch Eigenmittel der Durchführungspartner gelten als Drittmittel. Zweckgebundene Mittel und In‑Kind‑Leistungen zählen nicht als Eigenmittel.
Ja. Die Höhe der Eigenbeteiligung wird im Bewertungsprozess berücksichtigt – dabei wird die Finanzkraft der antragstellenden Organisation herangezogen. Universitäten sind von der Pflicht zur Eigenbeteiligung ausgenommen (vgl. Administrative Guidelines).
Nein. Das Budget sollte die Rollen und Verantwortlichkeiten der Projektpartner angemessen widerspiegeln. Ein wesentlicher Teil der Fördermittel soll an die zivilgesellschaftlichen Durchführungspartner im Durchführungsland weitergeleitet werden. Die Budgetverteilung muss zur geplanten Aufgabenverteilung passen und die partnerschaftliche Zusammenarbeit im Projekt nachvollziehbar abbilden.
Nein. Nur projektbezogene, wirtschaftlich angemessene und nachweisbare Kosten (Personal, Sach‑, Reise‑, Veranstaltungs‑, Honorar‑ und Investitionsausgaben) innerhalb des Bewilligungszeitraums sind förderfähig; alle anderen Ausgaben sind ausgeschlossen. Weitere Details finden Sie in den Administrative Guidelines.
Nein. Zuwendungsempfängerin ist die antragstellende Organisation mit Sitz in Deutschland. Sie erhält den Zuwendungsbescheid und bleibt auch bei einer Weiterleitung der Fördermittel an Durchführungspartner für die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel verantwortlich. Fördermittel werden erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids und zum festgelegten Projektbeginn bereitgestellt.
Einreichung, Begutachtung und Auswahl der Projektskizzen
Ja. Projektskizzen (bestehend aus einer Skizzenoutline und einer Concept Note) können ausschließlich über die IKI-Online-Plattform eingereicht werden. Einreichungen per E-Mail oder in anderen Dateiformaten werden nicht berücksichtigt. Die Projektskizzen müssen ausschließlich in englischer Sprache eingereicht werden. Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Antragstellende eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Eine Organisation kann mehrere Projektskizzen einreichen. Dieselbe Projektskizze kann jedoch nicht gleichzeitig in mehreren IKI-Förderaufrufen eingereicht werden.
Die Auswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
Formale Prüfung: Prüfung der Einhaltung der formalen Anforderungen.
Fachliche Bewertung: Fachliche Begutachtung der formal zugelassenen Projektskizzen durch das IKI Office der ZUG unter Beteiligung des zuständigen Bundesministeriums.
Auf Grundlage der Bewertung entscheidet das zuständige Bundesministerium im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Einladung zur zweiten Phase des Auswahlverfahrens.
Das Auswahlverfahren dauert in der Regel bis zu sechs Monate. Alle Antragstellenden werden schriftlich über das Ergebnis informiert.
Eine Vorabprüfung oder individuelle Beratung zu Projektskizzen ist nicht möglich.
Das IKI Office der ZUG unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) als Projektträgerin bei der Umsetzung der IKI und steht für Fragen im Rahmen des Ideenwettbewerbs zur Verfügung. Bitte nutzen Sie dafür das Kontaktformular.
Für telefonische Anfragen zu den IKI Medium Grants erreichen Sie das IKI Office der ZUG dienstags von 13-15 Uhr sowie donnerstags von 09-11 Uhr.