Antragsphase für IKI-Medium-Grants-Projekte

Die Auswahl von Projektideen für zukünftige IKI-Medium-Grants-Projekte erfolgt in zwei Stufen. Vielversprechende Skizzen erreichen die Antragsphase. Am Anfang dieser Phase werden die Bewerber*innen aufgefordert, einen ausführlichen Projektantrag einzureichen.

Damit alle formalen Voraussetzungen für den eingereichten Projektantrag eingehalten werden, steht das IKI Office der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (ZUG) während der Ausarbeitung zu fachlichen, kaufmännisch-rechtlichen und prozessualen Fragen beratend zur Seite.

Kontakt

IKI Office
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69-71

10963 Berlin

iki-office@z-u-g.org

Prozessschritte der Antragphase für die IKI Medium Grants. Es ist zu beachten, dass es sich bei den Zeitangaben um Zielwerte handelt. Die tatsächlichen Bearbeitungszeiten sind von verschiedenen Faktoren abhängig, wie z. B. dem Nachforderungsbedarf durch das IKI Office der ZUG zu den eingereichten Anträgen/Angeboten, der Einhaltung von Rückmeldefristen, etc. Hierdurch kann sich das Prüfverfahren verlängern und der mögliche Zeitpunkt der Bewilligung/ Beauftragung verzögern.

Der Antrag für die Durchführung des Projektes in Form eines detaillierten Projektvorschlags ist innerhalb von bis zu zehn Wochen nach der Aufforderung im IKI Office der ZUG einzureichen.

Das IKI Office der ZUG prüft den Antrag. Die einreichenden Organisationen werden schriftlich über das Ergebnis informiert.

Nach der Bewilligung des Antrages beginnt die Durchführungsphase eines IKI-Medium-Grant-Projektes. Um die finanziellen Mittel an Sie weitergeben zu dürfen, schließen die Hauptdurchführungsorganisationen mit ihren Partner*innen einen Weiterleitungsvertrag ab. Der Weiterleitungsvertrag regelt generell die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Partner*innen und der Hauptdurchführungsorganisation während der Durchführung des Projektes.

Im Rahmen der IKI werden Projekte in vielen verschiedenen Ländern umgesetzt. Dabei muss die Durchführungsphase zwischen der deutschen und der Regierung der Partnerländer abgesichert werden.  Diese Absicherung erfolgt in der Regel bei den IKI Medium Grants über politische Informationsschreiben, die von der Bundesregierung an die Ansprechpartner*in für die Klimarahmenkonvention (UNFCCC ) bzw. die Ansprechpartner*in für die Biodiversitätskonvention (CBD) (Biodiversitätsvorhaben) in den Partnerregierungen gesandt werden. Dazu benötigt das IKI Office der ZUG innerhalb von vier Wochen nach Aufforderung zur Einreichung eines detaillierten Projektantrages eine Projektkurzbeschreibung, die von den Durchführungsorganisationen eingereicht werden muss.

IKI-Safeguards und IKI-Genderstrategie

Fairness ist ein Kernelement der IKI. Damit sie aktiv gelebt und in jedem einzelnen Projekt umgesetzt wird, besitzt die IKI eine Vielzahl von Instrumenten, die bereits bei der Erstellung eines Antrags berücksichtigt werden müssen.

Die IKI-Safeguards sollen unter anderem gewährleisten, dass internationale Umwelt- und Sozialstandards auch in IKI-Medium-Grants-Projekten eingehalten sowie negative Auswirkungen von Projekten auf Umwelt und Menschen vermieden, minimiert oder gemindert werden. Zudem wird durch in den IKI-Safeguards enthaltenden Ausschlusskriterien transparent dargestellt, in welchen Themenbereichen eine IKI-Förderung nicht möglich ist.

Geschlechtergerechtigkeit ist für die IKI ebenfalls ein zentraler Faktor: IKI-Medium-Grants-Projekte werden in Zukunft so ausgerichtet sein, dass geschlechtsbasierte Benachteiligungen verhindert und Diskriminierungen abgebaut werden. Die Potenziale aller Beteiligten sollen genutzt werden und zu einem verbesserten Schutz des Klimas und der Biodiversität beitragen.

Beschwerdemechanismus

Der unabhängige Beschwerdemechanismus der IKI soll Menschen, die durch IKI-Medium-Grants-Projekte (potenziell) negative soziale und/oder umweltbezogene Konsequenzen erleiden bzw. die unsachgemäße Verwendung von Geldern melden möchten, ermöglichen, ihre Beschwerden in einem geschützten Rahmen vorzubringen und Abhilfe zu schaffen. IKI-Medium-Grants-Durchführungsorganisationen sind dazu verpflichtet, diese Beschwerdemöglichkeit im Rahmen ihrer Projektdurchführung unter ihren Zielgruppen sowie betroffenen Zielgruppen im Projektgebiet bekannt zu machen und im Falle möglicher Untersuchungen zu kooperieren. Für die Antragsphase bedeutet das, Ansatzpunkte für die Integration dieser Maßnahmen in den Projektablauf benennen zu können.

Regelung zum Umgang mit Emissionsminderungsgutschriften in der IKI

Kohlenstoffmärkte ermöglichen es, die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen durch den Handel von Emissionsminderungsgutschriften möglichst effizient zu gestalten. Daher betrachtet die Bundesregierung die Nutzung marktbasierter Instrumente als einen bedeutenden Ansatz bei der Bekämpfung des Klimawandels. IKI-Mittel können und sollen dazu genutzt werden, die Qualität und Transparenz im Kohlenstoffmarkt zu fördern und privates Kapital für die Skalierung der IKI-Projekte zu akquirieren. Um eine klare Trennung zwischen ODA-fähigen Klimafinanzierungsmitteln im Rahmen von IKI-Projekten und dem verpflichtenden und freiwilligen Kohlenstoffmarkt sicherzustellen, müssen jedoch bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Die Einhaltung der Vorgaben wird über die Regelung zum Umgang mit Emissionsminderungsgutschriften in der IKI sichergestellt.

Alle für den Antrag relevanten Aspekte entnehmen Sie bitte den hier aufgeführten ausführlichen Informationsseiten

Sollten zu einzelnen Themen Fragen auftreten, wenden Sie sich bitte an die Kontaktstellen des IKI Office der ZUG.

Vorlagen

Diese Vorlagen benötigen Sie, um einen Antrag einzureichen. Sie werden wo möglich auf englischer Sprache zur Verfügung gestellt, um eine Einbindung aller Durchführungspartner in die Antragsphase zu ermöglichen.

Sollten bei der Nutzung der Vorlagen Fragen auftreten, wenden Sie sich bitte an das IKI Office der ZUG.

Hilfsdokumente (Guidelines)

Diese Hilfsdokumente helfen dabei, alle wichtigen Aspekte für ein erfolgreiches IKI-Projekt bereits in der Antragsphase zu berücksichtigen.

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