Die IKI entwickelt sich weiter

Mit zahlreichen Maßnahmen arbeitete die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) im Jahr 2025 daran, ihre Prozesse und Wirkungen als Förderprogramm weiter zu verbessern.

IKI Large Grants als neuer Teil von IKI Compete

Um den Entwicklungen beim Klima- und Biodiversitätsschutz gerecht zu werden, stellte die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) ihr wettbewerbliches Förderinstrument IKI Compete neu auf. Die bisherigen Themen- und Ländercalls wurden in den 2025 gestarteten IKI Large Grants (ILG) zusammengeführt. 

Die ILG ermöglichen die Förderung großvolumiger Projekte, um die Transformation hin zu einer nachhaltigen, biodiversitätsfreundlichen und emissionsarmen Wirtschafts‑ und Versorgungsstruktur zu beschleunigen. So unterstützen die ILG systemische Veränderungen auf globaler, regionaler, nationaler und subnationaler Ebene. 

Wie bei den auslaufenden Themen- und Ländercalls gibt es auch bei den ILG wieder einen jährlichen Ideenwettbewerb, kurz Call genannt. Pro Call gibt es unterschiedliche Themen- und Länderschwerpunkte. Die jeweiligen Schwerpunkte orientieren sich an den Ergebnissen internationaler Verhandlungen, die im Zusammenhang mit der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) geführt werden. Sie spiegeln zudem die strategische Zielsetzung und die geografische Ausrichtung wider, die in der „Strategie der Internationalen Klimaschutzinitiative bis 2030“ für das Förderprogramm zusammengefasst sind.

Die Länderschwerpunkte werden jeweils eng mit den Partnerministerien der entsprechenden IKI-Schwerpunktländer abgestimmt. Auch die Bewertung und Auswahl der Skizzen für Länderschwerpunkte erfolgt in enger Abstimmung mit den Partnerministerien und stärkt so die partnerschaftliche Zusammenarbeit.

Der erste ILG Call 2025 wurde von Bundesumweltminister Carsten Schneider auf der 30. Weltklimakonferenz (COP30) in Belém, Brasilien, im Rahmen des IKI High Level Events im German Climate Pavilion gestartet. 

Grundstein für IKI‑Programm‑Monitoring‑ und Evaluierungssystem gelegt

In Zeiten von begrenzten finanziellen Ressourcen bei steigenden Bedarfen sind ständiges Monitoring, Evaluieren und Lernen besonders wichtig, um Gelder möglichst strategisch und effizient einzusetzen. Im Jahr 2025 machte die IKI in diesem Bereich bedeutende Fortschritte. Die Ziele der IKI‑Strategie 2030 wurden vollständig operationalisiert und lassen sich nun auf Ebene jedes einzelnen Projekts messen, länderspezifisch aggregieren und als belastbarer Nachweis für die Zielerreichung auf Programmebene nutzen. Dafür führte das IKI Office der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (gGmbH) als Projektträgerin einen neuen Anhang (Annex 9 - “IKI’s Strategic Objectives report”) zu den regulären Projektdokumenten ein, der sowohl bei Anträgen als auch bei der Berichterstattung zum Einsatz kommt.

Im Oktober 2025 veröffentlichte das IKI Office der ZUG eine überarbeitete Version der Guidelines on Project Planning and Monitoring. Neben den ergänzten Elementen zur Messung der IKI-Strategieziele bieten die neu gestaltete Struktur und das benutzerfreundliche Design einen klaren Gewinn für alle Projektbeteiligten.

Zudem wurde auf Basis der IKI‑Strategie 2030 ein IKI‑Programm‑Monitoring‑ und ‑Evaluierungssystem entwickelt. Das System liefert künftig nicht nur Erkenntnisse auf Projektebene, sondern ermöglicht Analysen auf Ebene der einzelnen Förderinstrumente, der Länder und der gesamten IKI. Erste Schritte zur Programmevaluierung sind bereits für 2026 geplant.

Damit hat das Jahr 2025 einen weiteren Grundstein für ein stärkeres, datenbasiertes Management gelegt und demonstriert, wie Klima- und Biodiversitätsschutzprojekte messbar und wirkungsvoll gesteuert werden können

Überarbeitung der IKI-Regelung zum Umgang mit Emissionsgutschriften

Nachdem auf der COP29 in Baku die Regeln für Artikel 6 des Pariser Klimaschutzabkommens finalisiert wurden, überarbeitete die IKI ihre Regelung zum Umgang mit Emissionsminderungsgutschriften und stellte im September 2025 eine aktualisierte Fassung online. 

Die aktualisierte Regelung enthält Vorgaben, um eine klare Trennung zwischen Klimafinanzierungsmitteln, die der offiziellen Entwicklungshilfe (Official Development Assistance) anrechenbar sind (ODA-fähig), und Compliance-Märkten für Emissionsminderungsgutschriften sicherzustellen. Damit trägt die Regelung dazu bei, die Weiterentwicklung und Pilotierung marktbasierter Instrumente des Artikels 6 im Rahmen von IKI-Projekten zu stärken. Hierzu gehören insbesondere Aktivitäten zur Einführung und Stärkung von Treibhausgas-Bepreisungsinstrumenten sowie zur Förderung der integren Nutzung von Kohlenstoffmärkten in dem vom Artikel 6 vorgegebenen Rahmen. 

Verbesserte Prozesse bei den IKI Safeguards

Die Sorgfaltspflichten der IKI Safeguards Policy definieren sich entlang der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN Guiding Principles on Business and Human Rights, UNGP). Um die Praxis zu verbessern, wurde dieses Jahr vor allem der Umgang mit Vorkommnissen neu gestaltet. 

Konkret: Kommt es im Kontext eines IKI-Projektes zu einem Schaden im Sinne der IKI Safeguards, wird systematisch analysiert, wie das Projekt involviert ist. 

Dies geschieht nach den UNGP-Kategorien „Verursachung“, „Beitrag“ und „Verbindung“. Je nach Einordnung entstehen spezifische Verantwortlichkeiten. Die IKI strebt an, Abhilfe zu schaffen und weitere Schäden zu verhindern. Dazu arbeitet sie eng mit den Durchführungsorganisationen zusammen. Diese müssen Vorfälle innerhalb von 72 Stunden an die IKI melden und das Serious-Incident-Reporting-Formular ausfüllen.

IKI-Jahresbericht 2025

Dieser Beitrag ist Teil des IKI-Jahresberichts 2025.

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