Folgende Institutionen können sich bewerben:
Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus dem In- und Ausland, Durchführungsorganisationen der Bundesrepublik Deutschland, Institutionen in den Kooperationsländern (unter anderem akkreditierte nationale Umsetzungsorganisationen bei internationalen oder multilateralen Organisationen) sowie internationale zwischenstaatliche Organisationen und Einrichtungen, wie zum Beispiel Entwicklungsbanken, Organisationen und Programme der Vereinten Nationen.
Regierungen der Kooperationsländer können sich nicht um IKI Fördermittel bewerben.