FAQ zu den IKI Medium Grants 2023
Die nachstehenden Fragen sollen überblicksartig häufig nachgefragte Themen und Inhalte zum Skizzenverfahren der IKI Medium Grants verschaffen. Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte der Förderbekanntmachung und den darin aufgeführten Kriterien (Annex I) zum aktuellen Förderaufruf. Im Begleitdokument finden Sie ferner Erläuterungen zu den in der Skizze zu machenden Angaben.
Rechtlich-kaufmännische Fragestellungen der Projektumsetzung sind ausführlicher in den Administrative Guidelines beschrieben.
Zielgruppe
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Die IKI Medium Grants (IMG) sind ein Förderprogramm im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) mit besonderem Fokus auf der Auswahl von Projekten, die gemeinschaftlich von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung bewilligter Fördergelder einen Sitz in Deutschland haben, und ihren Partnerorganisationen in ODA-fähigen Entwicklungsländern umgesetzt werden. Das Programm ist Teil des deutschen Beitrags zur internationalen Klima- und Biodiversitätsfinanzierung.
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Förderfähig sind ausschließlich Organisationen, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Organisationen, die nach deutschem Recht selbständige Durchführungsorganisationen sind sowie selbständig die Rechte und Pflichten, die sich vertraglich durch die Zuwendung ergeben, ohne Weisungsbindung einer Muttergesellschaft erfüllen können;
- Organisationen, die über mindestens drei Jahre Arbeitserfahrung in der Projektumsetzung in der Internationalen Zusammenarbeit verfügen und in der Lage sind, Maßnahmen qualifiziert zu planen, wirtschaftlich durchzuführen, zu überwachen und abzurechnen;
- Organisationen, die dem dritten Sektor angehören und keine Gewinnerzielungsabsicht mit dem Projekt verfolgen. (Zwischen-)Staatliche und dem Privatsektor angehörige Organisationen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Als einzige Ausnahme werden Think Tanks zugelassen, die unterschiedliche Rechtsformen annehmen können, jedoch ihre Analysen und Handlungsempfehlungen im Kontext von Zivilgesellschaft nachweislich transparent, nachvollziehbar und öffentlich zugänglich machen, um die öffentliche Debatte zu forcieren (Agenda Setting) bzw. Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft zu beraten;
- gemeinnützige Unternehmen müssen die Anerkennung des Finanzamtes ihrer ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen bzw. steuerbegünstigten Zwecke nachweisen können.
Die Zusammenarbeit mit Ein-Personen-Gesellschaften ist ausgeschlossen.
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Die Hauptdurchführungsorganisation muss eine mindestens dreijährige Projekterfahrung in der internationalen Zusammenarbeit sowie eine mindestens dreijährige fachliche Expertise für den gewählten thematischen Förderschwerpunkt anhand der beigefügten Referenzen nachweisen. Die Durchführungspartner müssen anhand der beigefügten Referenzen eine mindestens dreijährige fachliche Expertise für den gewählten thematischen Förderschwerpunkt nachweisen. Es ist zu beachten, dass die Erfahrung der Organisation und nicht die Erfahrung einzelner Mitarbeitender bewertet wird.
Die Partnerorganisationen müssen im Land der Durchführung registriert und verankert sein. Sie verfolgen entsprechend ihres Organisationsgegenstandes einen gemeinnützigen Zweck und sind eigenständige juristische Personen, die nach lokalem Recht tätig sind. Nicht rechtlich selbständige Vertretungen zählen nicht darunter. Die lokale Durchführungsorganisation muss drei Jahre Erfahrung in dem ausgewählten thematischen Förderbereich vorweisen können.
Nord-Süd Kooperation
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Die Zusammenarbeit erfolgt auf Basis einer Partnerschaft zwischen einer in Deutschland zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung bewilligter Fördergelder ansässigen Organisation und maximal zwei Partnerorganisationen. Bei der Auswahl von zwei Zielländern ist darauf zu achten, dass diese in derselben geografischen Region liegen (Annex II der Förderbekanntmachung).
Die Bildung von Verbünden mehrerer Durchführungsorganisationen als Nord-Nord-Partnerschaft ist im Rahmen der IKI Medium Grants nicht vorgesehen.
Wenn das Projekt in einem Durchführungsland durchgeführt wird, muss mindestens eine Partnerorganisation in dem ausgewählten Durchführungsland ansässig sein. Die zweite Partnerorganisation ist entweder im ausgewählten Durchführungsland ansässig oder befindet sich in derselben geografischen Region.
Wird das Projekt in zwei Durchführungsländern durchgeführt, müssen beide Partnerorganisationen in jeweils einem der ausgewählten Durchführungsländer ansässig sein.
Sofern einzelne Arbeitspakete nicht von den Durchführungspartnern, die vor Ort ansässig sind, übernommen werden können, können im Einzelfall, wo sinnvoll, auch andere Partner einbezogen werden. Dies bedarf jedoch einer besonderen sachlichen Begründung.
Sollten Aufträge vergeben werden müssen, so müssen die Vergabevorschriften in jedem Fall eingehalten werden. Die Nord-Süd-Kooperation soll partnerschaftlich und auf Augenhöhe umgesetzt werden.
Die Projektidee kann bottom-up aus den Bedürfnissen der Länder generiert werden oder auch durch die zivilgesellschaftliche Hauptdurchführungsorganisation angestoßen werden (beidseitiger Themenimpuls). Die Bewertung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit erfolgt auf Basis der in der Skizze dargestellten fairen Aufgabenverteilung der Arbeitspakete zwischen den Partnern sowie einer daran angemessenen Verteilung der Budgets. Der Wissenstransfer und -austausch sollte beidseitig von Nord nach Süd und/oder Süd nach Nord erfolgen.
Anforderungen an die Projektidee
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„Innovativ“ bedeutet in diesem Zusammenhang jegliche technologische, methodische oder soziale Maßnahme, die in der Projektregion bisher nicht oder nicht in der Form angewandt wurde.
Das Projekt verwendet entweder neue Mittel (Methoden/Ansätze/Technologien etc.) oder nutzt bestehende Mittel im Kontext eines neuen Zwecks (zum Beispiel neue Themen/Zielgruppen oder Regionen/Länder).Ein hoher Innovationsgrad zeichnet sich durch eine klare Abgrenzung zum bisherigen Wissensstand vor Ort bzw. Stand der technologischen Lösungen vor Ort aus.
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Die jährlich wechselnden Förderschwerpunkte definieren den Rahmen für die inhaltliche Konzeption der Projekte. In jeder Förderbekanntmachung werden jeweils zwei thematische Förderschwerpunkte neu ausgeschrieben. Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Förderschwerpunkten sind in der Förderbekanntmachung zum jeweiligen Call zu finden. Für jede Skizze ist im Skizzenformular maximal ein Förderschwerpunkt auszuwählen, auf den sich die Hauptdurchführungsorganisation mit ihrer Skizze bewirbt.
Davon abzugrenzen sind die methodischen Förderansätze. Sie beschreiben, welche Arten von Projekten gesucht werden (Förderansatz I = Modellprojekte mit Demonstrationscharakter; Förderansatz II = Kapazitätsaufbau). Die Förderansätze sind über die Förderbekanntmachungen hinweg gleichbleibend. Grundsätzlich ist für jedes Projekt ergänzend zum Förderschwerpunkt ein Förderansatz auszuwählen. Es ist möglich, zwei Förderansätze zu kombinieren, sofern dies gut begründet ist sowie plausibel dargestellt wird, wie die Auswahl der entsprechenden Förderansätze die geplante Wirkung der angestrebten Projekt-Zielsetzung unterstützt. Allerdings wird nur ein thematischer Förderschwerpunkt Akzeptanz finden. Der gewählte Förderschwerpunkt muss der Kern des Projektkonzepts sein.
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Zur Zielgruppe gehören alle relevanten Akteure, die entweder von den Aktivitäten des Projektes profitieren oder deren Einbindung notwendig ist, um die gesetzten Projektziele zu erreichen. Insofern können auch Vertreter*innen der Privatwirtschaft eine Zielgruppe darstellen. Für jede Teilzielgruppe ist in der Concept Note der erwartete Nutzen durch die Projektaktivitäten darzustellen bzw. inwiefern sie zur Erreichung der Projektziele notwendigerweise einzubinden sind.
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In der zweiten Phase des Ideenwettbewerbs muss der Antragsteller die Risiken, die sich aus dem Projekt ergeben können, behandeln und geeignete Risikomanagement-Indikatoren als Schutzmaßnahmen für die Projektmaßnahmen einführen. Der Projektantragsteller ist verpflichtet, die Safeguards Policy der IKI einzuhalten und die Umwelt- und Sozialstandards des Green Climate Fund (der die IFC Performance Standards on Environmental and Social Sustainability verwendet) anzuwenden. Dies erfordert die Analyse der ökologischen und sozialen Risiken, die sich aus den Projektaktivitäten ergeben, und die Entwicklung geeigneter Safeguards-Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung oder Abschwächung negativer ökologischer und sozialer Auswirkungen. Die Einhaltung der Safeguards und deren Umsetzung werden anhand von Zwischenberichten, Abschlussberichten und Zwischenevaluierungen verfolgt.
Darüber hinaus hat die IKI-Ausschlusskriterien festgelegt. Anhand dieser Kriterien wird bestimmt, welche Art von Projektaktivitäten grundsätzlich nicht förderfähig sind. Ausgeschlossen werden können Aktivitäten entweder aus ethischen Gründen (z.B. Zusammenarbeit mit rassistischen Medien) oder weil sie Risiken für Mensch und Umwelt bergen, die so hoch sind, dass sie durch Safeguards-Maßnahmen nicht eingedämmt werden können (z. B. Unterstützung von Atomkraft).
Für weitere Fragen zu den Safeguards wenden Sie sich bitte an das IKI-Safeguards-Team: safeguards(at)z-u-g.org.
Finanzierung der Projekte und Budget
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Gefördert werden Projekte mit einem Finanzierungsvolumen zwischen 300.000 EUR und 800.000 EUR sowie einer Laufzeit von zwei bis drei Jahren.
Das durchschnittliche Fördervolumen pro Haushaltsjahr darf 50 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten zwei Jahre der antragstellenden Organisation nicht überschreiten. Es gilt dabei das auf das Haushaltsjahr bezogene Gesamtvolumen, welches die antragstellende Organisation bei der Zuwendungsgeberin beantragt, d. h. einschließlich der für die Weiterleitung geplanten Beträge. Der Jahresumsatz der Partnerorganisationen wird bei der Berechnung nicht zugrunde gelegt. Die antragstellende Organisation ist jedoch verpflichtet, die Bonität ihrer Partnerorganisationen in geeigneter Weise zu überprüfen.
Für die Durchführung der Projekte werden Zuwendungen auf Grundlage der §§ 23, 44 BHO in analoger Anwendung der ANBest-P mit der ZUG gGmbH gewährt. Im Budgetteil des Skizzenformulars ist eine angemessene Eigenbeteiligung bzw. Mobilisierung zusätzlicher Mittel Dritter anzugeben. Der Eigenanteil ist immer in Abhängigkeit der Finanzkraft der jeweiligen Einrichtung projektindividuell zu begründen und zu bewerten. In der Regel werden die Zuschüsse als Teilfinanzierungen gewährt. Die antragstellende Organisation muss glaubhaft alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel in das Projekt einbringen. Eine Anschlussfinanzierung aus Mitteln der IKI kann grundsätzlich nicht gewährt werden.
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Zuwendungsempfänger sind in der Regel juristische Personen, die zum Zeitpunkt der Projektbewilligung in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind (z. B. Universitäten, NGOs, gemeinnützige Organisationen). Für das jeweilige Projekt ist der Zuwendungsempfänger alleiniger Empfänger des Verwaltungsaktes über den Zuwendungsbescheid.
Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung, ob Ihre Projektkalkulation auf Ausgabenbasis (AZA) oder auf Kostenbasis (AZK) erfolgt, da sich hieraus bestimmte Konsequenzen ergeben, insbesondere im Hinblick auf die förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten und die Beteiligung von Weiterleitungsempfängern. Bitte beachten Sie überdies, dass eine Förderung grundsätzlich nur auf Ausgabenbasis gewährt wird und eine Förderung auf Kostenbasis nur in Einzelfällen für besonders herausragende Projektideen erfolgen kann.
Im Falle der Weiterleitung der Förderung an Dritte bleibt der Erstempfänger dafür verantwortlich, dass auch die jeweiligen Weiterleitungspartner die im Zuwendungsbescheid genannten Verpflichtungen einhalten. Daher müssen der Erstempfänger und dessen Partner eine Weiterleitungsvereinbarung unterzeichnen.
Die Förderung wird nicht vor Projektbeginn ausgezahlt und eine Vorbereitungsphase ist bei den IKI Medium Grants nicht vorgesehen. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides, der nach Abschluss der Bewilligungsphase erstellt wird und in dem unter anderem der Projektbeginn geregelt wird, können Mittelanforderungen eingereicht werden.
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Eigenmittel sind in der Regel ungebundene Finanzmittel, die der Antragsteller zur Finanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes aus dem eigenen Vermögen zur Verfügung stellt. Eine angemessene Eigenbeteiligung in Form von Eigenmitteln sowie die Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel sind grundsätzlich Voraussetzung für eine Förderung. In welcher Höhe die Einbringung von Eigenmitteln angemessen ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Die angemessene Höhe hängt insbesondere von der Finanzkraft der hauptverantwortlichen Durchführungsorganisation ab. Eine festgeschriebene Mindesthöhe für die Eigenbeteiligung existiert nicht. Die Finanzierung des Zuwendungszwecks ist vorrangig Aufgabe des Durchführers, der deshalb alles ihm Zumutbare tun muss, um die erforderlichen Mittel selbst aufzubringen. Eine Vollfinanzierung von Maßnahmen aus Fördermitteln des Bundes ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Als Eigenanteil können im Budget lediglich ungebundene Finanzmittel angerechnet werden, bei denen während der Projektlaufzeit nachweisbare Finanzflüsse entstehen. Sogenannte InKind-Leistungen werden ausdrücklich begrüßt, können jedoch nicht als Eigenmittel gewertet werden.
Als Drittmittel gelten Beträge von anderen öffentlichen oder nicht - öffentlichen Gebern (Unternehmen, Vereinen, etc.), die ein Interesse an der Projektumsetzung haben und diese ungebunden zur Finanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für das Projekt zur Verfügung stellen. Bareinlagen der Durchführungspartner werden als Drittmittel betrachtet. Eine schriftliche Bestätigung des Gebers über die Erbringung der Drittmittel ist für die Skizzenphase nicht vorzulegen, sondern erst in der zweiten Stufe des Auswahlverfahrens einzureichen.
Grundsätzlich sind alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere Zuwendungen und/oder Leistungen Dritter) und der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Administrative Guidelines.
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Das Budget der Partnerorganisationen soll im angemessenen Verhältnis zu dem der antragstellenden Organisation stehen, um deren Rolle und Verantwortung für das Gesamtprojekt auch budgetär widerzuspiegeln. Die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen ist dabei wie folgt charakterisiert:
- ein Teil der Zuwendung wird an eine zivilgesellschaftliche Organisation im Zielland des Projektes weitergeleitet, bspw. zur Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben;
- die Partnerorganisation hat grundsätzlich ein inhaltliches Eigeninteresse an der Erreichung des Gesamtprojekterfolgs;
- es kommt ersichtlich nicht auf einen Leistungsaustausch gegen Entgelt an;
- die antragstellende Organisation und die Partnerorganisation entwickeln und setzen das Projekt gemeinschaftlich um und lernen von- und miteinander.
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Grundsätzlich sind alle Ausgaben (Personal-, Sach- und Investitionsausgaben) zuwendungsfähig, die zur Erreichung des Zuwendungszwecks innerhalb des Bewilligungszeitraums unbedingt notwendig und wirtschaftlich angemessen sind. Diese Ausgaben sind im Finanzierungsplan darzustellen.
Die Fördersumme kann zur Deckung von Ausgaben für projektbezogene Infrastruktur in Deutschland und im Zielland bzw. in den Zielländern in folgenden Kategorien verwendet werden:
- Projektbezogenes Personal
- Sachausgaben bis 800 EUR im Einzelfall
- Mieten
- Aufträge und Honorare
- Druck- und Literaturausgaben
- Transport-/Reisekosten (auch für regionalen/internationalen Erfahrungsaustausch)
- Veranstaltungskosten
- Investitionsausgaben über 800 EUR im Einzelfall (Gegenstände über einem Wert von 800 Euro müssen inventarisiert werden. Über die Verwendung nach Projektende stimmen sich die ZUG und die antragstellende Organisation zu gegebener Zeit ab)
- allgemeine Verwaltungskosten; die entsprechende Höhe ist projektindividuell zu begründen (der Pauschalsatz beträgt in der Regel 10 % der gesamten förderfähigen Ausgaben ohne die an Unterempfänger weitergeleiteten Beträge).
Folgende Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig und dürfen nicht berechnet werden:
- bei einer Vorsteuerabzugsberechtigung nach § 15 Umsatzsteuergesetz ist die (ggf. anteilige) Umsatzsteuer nicht förderfähig,
- Ausgaben, die nicht mit Originalbelegen nachgewiesen werden können,
- Ausgaben ohne Nachweis der Bezahlung,
- nicht genutzte Skonti und Rabatte,
- Ausgaben, die außerhalb des Bewilligungszeitraumes entstanden sind,
- nicht gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen,
- Ausgaben, die nicht eindeutig dem Projekt zugeordnet werden können,
- Ausgaben, die spätere Erstattungen zur Folge haben (z. B. Pfand, Mietkaution),
- Ausgaben für First-Class-Flüge.
Begutachtung und Auswahl der Projektskizzen
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In der ersten Phase (Skizzenphase) können zusammenhängende Projektskizzen ausschließlich über die IKI-Online-Plattform eingereicht werden. Ausdrucke und Projektskizzen, die in einem anderen Format (z. B. Excel, JPEG, Word, PDF) per E-Mail eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Projektskizzen müssen ausschließlich in englischer Sprache eingereicht werden. Nach erfolgreicher Übermittlung der Projektskizze an das IKI Office der ZUG wird der Erhalt per Email schriftlich bestätigt.
Es besteht keine Begrenzung bezüglich der Anzahl an Skizzen, die eine Organisation einreichen kann. Eine Projektskizze kann jedoch nicht für mehrere Förderaufrufe gleichzeitig eingereicht werden, bzw. solange nicht, wie das Bewertungsverfahren für eine Skizze in einem Förderaufruf noch nicht abgeschlossen ist.
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Die Bewertung aller eingereichten Projektskizzen erfolgt in einem zweistufigen Bewertungsverfahren.
- Formale Prüfung: Die Skizzen werden auf die Einhaltung der formalen Anforderungen geprüft.
- Fachliche Prüfung: Alle Skizzen, die die formale Prüfung bestanden haben, werden vom IKI Office der ZUG unter Beteiligung der für die IKI zuständigen Ministerien geprüft. Die Skizzen, die in der fachlichen Vorprüfung am besten abgeschnitten haben, werden einer vertieften Prüfung unterzogen.
Auf der Grundlage der Bewertungsergebnisse wählen die für die IKI zuständigen Bundesministerien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und in Übereinstimmung mit der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik Projektskizzen aus, die in die zweite Phase des Förderentscheidungsprozesses gehen.
Die Prüfung dauert bis zu sechs Monate. Alle Antragstellenden werden schriftlich über die Ergebnisse der Bewertung informiert.
Projektskizzen werden nach pflichtgemäßem Ermessen sowie in Abhängigkeit verfügbarer Haushaltsmittel begutachtet und ausgewählt. Neben der fachlichen und formalen Eignung der Durchführungsorganisationen muss eine Eignung der Projektskizze vorliegen. Wichtige Mindestanforderungen können der Förderbekanntmachung und dem zugehörigen Annex I entnommen werden.
Eine Vorabprüfung von Projektskizzen kann nicht durchgeführt werden. Ferner können aus Gründen einer möglichen Wettbewerbsverzerrung keine individuellen Beratungen oder Einschätzungen zum Aufbau oder den Inhalten einzelner Skizzen erteilt werden.
Das IKI Office der ZUG unterstützt das BMWK als Projektträgerin bei der Umsetzung der IKI und steht für Fragen im Rahmen des Ideenwettbewerbs zur Verfügung: iki-office(at)z-u-g.org
Für telefonische Anfragen zu den IKI Medium Grants erreichen Sie das IKI Office der ZUG montags von 13-15 Uhr sowie donnerstags von 10-12 Uhr.
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