13.08.2020

Safeguards für IKI-Projekte

Die IKI wendet seit 2017 einen systematischen „Safeguards-Ansatz“ für ihre Projekte an, um negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu vermeiden.

Von Brasilien über Südafrika bis nach Vietnam: Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) finanziert seit 2008 Klima- und Biodiversitätsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie in Transformationsstaaten. Viele der IKI-Projekte arbeiten dabei vor dem Hintergrund schwieriger Ausgangsbedingungen in den Partnerländern. Armut, fehlende Teilhabechancen, eingeschränkte Rechtsstaatlichkeit, weniger Schutz für Arbeiterinnen und Arbeiter oder die Rechte von Minderheiten müssen stets berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund will die IKI sicherstellen, dass die Projektarbeit keine negativen Auswirkungen auf die Menschen, ihre Lebensbedingungen und die Natur hat.

Wird zum Beispiel in einem Projekt zum Erhalt der Biodiversität ein Schutzgebiet eingerichtet– stellen sich Fragen wie diese: Muss die lokale Bevölkerung Einkommenseinbußen hinnehmen, weil Jagd- oder Sammelrechte eingeschränkt werden? Oder besteht die Gefahr, dass Menschen vertrieben oder umgesiedelt werden? Und wie können mögliche negative Auswirkungen für die betroffenen Menschen vermieden werden? Sei es bei Abfallprojekten oder der Förderung von Elektromobilität - immer stellen sich Fragen nach den weitreichenden Folgen, die die Projektaktivitäten verursachen könnten.

Das „Do-no-harm-Prinzip“: Risiken erkennen und vermeiden

Um solche Risiken frühzeitig zu erkennen, wendet die IKI für ihre Projekte einen systematischen Safeguards-Ansatz an. Safeguards sind Umwelt- und Sozialstandards, mit denen beispielsweise der Schutz der Menschenrechte, die Einhaltung von Arbeitsschutzstandards, der Erhalt der Biodiversität, die Vermeidung von Umweltverschmutzung oder der Schutz von Kulturgütern bei der Projektarbeit sichergestellt werden sollen.

Ziel ist es, mögliche negative Folgen von Projektaktivitäten zu vermeiden oder zu mindern. Darüber hinaus soll die Anwendung der IKI-Safeguards die Qualität der Vorhaben steigern und zu einer übergreifenden Nachhaltigkeitsagenda beitragen.

Die IKI-Safeguards im Überblick

Die IKI wendet die Safeguards des „Green Climate Fund“ an, der übergangsweise die Performance Standards on Environment and Social Responsibility, der Internationale Finance Corporation (IFC) anlegt.

Die IFC Performance Standards umfassen folgende Aspekte:

  • Arbeitsbedingungen
  • Ressourceneffizienz und Prävention von Verschmutzung
  • Gesundheit, Sicherheit und Schutz von Menschen
  • Biodiversität und Management lebender natürlicher Ressourcen
  • Indigene Gemeinschaften und marginalisierte Gruppen
  • Kulturerbe

Für jeden Performance Standard wird das Risiko einer negativen Auswirkung von Projektaktivitäten bewertet und einer von vier Risikokategorie zugeordnet (hoch – moderat – niedrig – ohne Risiko).

Die Kriterien für die Bewertung sind:

  • Ausmaß und Intensität der potenziellen negativen Auswirkungen
  • Häufigkeit oder Wiederholung der potenziellen negativen Auswirkungen
  • Sensibilität und Vulnerabilität der betroffenen Gruppen oder Habitate
  • Irreversibilität der Schäden

Das Gesamtrisiko eines Projekts richtet sich nach dem Performance-Standard mit der höchsten Risikobewertung.

Safeguards als feststehender Teil der IKI-Projekte

Organisationen, die im Rahmen der IKI ein Projekt durchführen möchten, sind verpflichtet, schon bei der Planung die Umwelt- und Sozialstandards zu berücksichtigen. Aktivitäten, die ein hohes Umwelt- oder soziales Risiko mit irreversiblen Folgen aufweisen, müssen vollständig vermieden werden.

Die Organisationen, die für die IKI Projekte durchführen möchten, müssen bereits im Projektantrag eine Safeguards-Analyse anhand der IFC Performance Standards vornehmen. Dabei werden die Projekte die in Risikokategorien A (hohes Risiko), B (mittleres Risiko) oder C (geringes Risiko) eingeteilt. Dies wird von der IKI geprüft und während der Projektlaufzeit regelmäßig aktualisiert.

Wird ein Risiko identifiziert, müssen Safeguards-Maßnahmen zur Verringerung sowie zum Monitoring und Management der Risiken im Projektkonzept eingeplant werden. Durchführungsorganisationen, die nicht über ein eigenes Safeguards-System oder die entsprechende Expertise verfügen, können sich an das IKI Secretariat wenden. Das IKI Secretariat bietet Unterstützung für die Risikoeinschätzung im Rahmen der Projektplanung an.

Der Safeguard-Annex: Leitlinie durch die Risikoeinschätzung

Um den Durchführungsorganisationen die Risikoeinschätzung zu erleichtern, hat die IKI den sogenannten „Safeguard-Annex“ überarbeitet, der Teil des Projektantrags ist. Der neue Safeguards-Annex ist nun maßnahmenorientierter gestaltet. Er soll den Organisationen helfen, gezielt Safeguards-Maßnahmen für die identifizierten Risiken zu entwickeln und messbare Ziele für die Umsetzung der Safeguards-Maßnahmen zu formulieren.

Darüber hinaus müssen die Safeguards-Maßnahmen bei Projekten mit hohem oder mittlerem Gesamtrisiko (Risikokategorie A oder B) in den Arbeitspaketen und im Wirkungsmonitoring verankert werden. So wird die Integration der Safeguards in das tägliche Projektmanagement gestärkt.

Ausblick: Standards des Green Climate Fund

Die IKI plant für IKI Projekte künftig die Safeguard-Standards des Green Climate Fund anzuwenden. Diese Standards werden derzeit überarbeitet. Eine erste Fassung soll 2020 zur öffentlichen Stellungnahme publiziert werden. Sobald die GCF Safeguards verabschiedet werden, werden sie von der IKI auf Ihre Anwendbarkeit geprüft und das Safeguards-System angepasst.

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