In der Skizzenphase führen Durchführungsorganisationen ein erstes Screening der Umwelt- und Sozialrisiken durch. Ziel dieses Screenings ist alle Umwelt- und Sozialrisiken zu identifizieren, die zu dem Zeitpunkt bekannt sein können; angemessene Safeguards-Maßnahmen zu skizzieren und möglicherweise bereits die Notwendigkeit weiterer Analysen und Managementpläne zu bestimmen.
Bei der Antragsstellung führen Durchführungsorganisationen eine Umwelt- und Sozialrisikoanalyse entlang der Safeguards-Standards durch. Die Umwelt- und Sozialrisikoanalyse sollte zu einem Zeitpunkt stattfinden, an dem die Projektaktivitäten größtenteils feststehen, es jedoch gleichzeitig noch möglich ist, Anpassungen auf Basis der Ergebnisse der Umwelt- und Sozialrisikoanalyse vorzunehmen. Die Ergebnisse des Stakeholder Engagements, das im Rahmen der Umwelt- und Sozialrisikoanalyse mit der betroffenen Bevölkerung und weiteren Stakeholdern durchgeführt wird, sollen auch in die Umwelt- und Sozialrisikoanalyse und die weitere Projektplanung einfließen können.
Die Ergebnisse der Umwelt- und Sozialrisikoanalyse sind im Projektvorschlag zu dokumentieren. Es umfasst eine Analyse der bestehenden Umwelt- und Sozialrisiken der Projektaktivitäten und die Entwicklung eines Safeguards-Maßnahmenplans, um potenzielle Schäden zu verhindern, zu minimieren oder zu mindern und positive Wirkungen zu verstärken.
Safeguards-Maßnahmen sind grundsätzlich zuwendungsfähig.
Basierend auf dem Environmental and Social Risk Assessment wird die Risikokategorisierung des Projektes vorgenommen.
Je nach Risikokategorie – A (sehr hoch), B (mittel), C (niedrig) – unterscheiden sich die Anforderungen an die Projekte zur Sicherung der Umwelt- und Sozialstandards.
Projekte mit Risikokategorie A und B entwickeln einen Safeguards-Indikator, um mögliche negative Auswirkungen ihrer Aktivitäten im Monitoring zu verankern und integrieren die wichtigsten Safeguards-Maßnahmen in den relevanten Arbeitspaketen. So können die Safeguards-Maßnahmen effektiver in das Projektmanagement integriert werden.
Projekte mit Risikokategorie A sind darüber hinaus dazu verpflichtet, ein Environmental and Social Impact Assessment (ESIA) und ein Environmental and Social Management Framework (ESMF) oder einen Environmental and Social Management Plan (ESMP) zu erstellen und je nach Situation weitere Analysen durchzuführen. Diese sind der ZUG sowie dem thematisch federführenden Ministerium vorzulegen.
Darüber hinaus stellen Durchführungsorganisationen alle Informationen über potenzielle Umwelt- und Sozialrisiken zur Verfügung, die das thematisch federführende Ministerium und die ZUG für eine Plausibilitätsprüfung der Umwelt- und Sozialrisiken benötigen.
Die Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards wird auch von Finanzintermediären und Weiterleitungsempfänger*innen gewährleistet, die IKI-Fördermittel erhalten.