Wie die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) die lokale Einbettung von Projekten stärkt

Local Content als Beitrag zur Qualität der Kooperation in den IKI-Projekten

Die IKI ist Teil der internationalen Klimafinanzzusagen der Bundesrepublik Deutschland. Damit ist sie verpflichtet, ihre Mittel in Entwicklungs- und Schwellenländern zum Einsatz kommen zu lassen. Zu diesem Zweck fördert die IKI Durchführungsorganisationen aus aller Welt. Oft haben die Durchführungsorganisationen ihren Sitz in anderen Geberländern.

Eine enge Einbindung von Akteurinnen und Akteuren in den Partnerländern von IKI-Projekten und eine starke Ausrichtung auf den lokalen Kontext ist seit jeher ein Qualitätsmerkmal für IKI-Projekte. Die Kernannahme ist: je stärker die lokale Einbettung, desto wirksamer und nachhaltiger das IKI-Projekt. Klima- und Biodiversitätsmaßnahmen sind besonders wirksam, wenn sie an die Gegebenheiten vor Ort angepasst sind, auf lokalem Wissen beruhen und lokale Expertise einbinden sowie hierfür Beteiligungsmöglichkeiten bieten. 

Die maßgebliche Beteiligung von lokalen Akteurinnen und Akteuren an der Mitgestaltung, Steuerung und Durchführung der Projekte ist wertvoll. Die Einbettung der Projekte in den institutionellen, politischen, kulturellen, sozioökonomischen und ökologischen Kontext der Partnerländer wird hierdurch verbessert. Die Vielfalt lokaler Organisationen fördert den Austausch und das Einbeziehen lokaler Perspektiven in ein Projekt. Dies erhöht die Chance, die Wirksamkeit von Projektmaßnahmen zu steigern und Projekterfolge für eine breitere Zielgruppe vor Ort zugänglich machen zu können. 

Insbesondere lokale Akteurinnen und Akteure können durch ein stärkeres Mitverantwortungsgefühl (Ownership) der Projektmaßnahmen einen großen Beitrag dazu leisten, dass Projektwirkungen auch nach Projektende ihre Wirkung erhalten. Die Mitarbeit an einem Projekt kann für alle beteiligten Organisationen eine Möglichkeit für Wissens- und Kompetenzzuwachs sein. Sie ermöglicht einen regen Wissens- und Lernaustausch, der beispielsweise zur institutionellen Festigung und Weiterentwicklung administrativer und fachlicher Fähigkeiten von Organisationen beiträgt sowie die Anpassungsfähigkeit von internationalen Organisationen und deren Methoden an lokale Kontexte maßgeblich erhöhen kann. 

Ein Kriterium, wodurch diese Effekte in IKI-Projekten gefördert werden sollen, ist Local Content. Dadurch sollen IKI-Projekte mindestens zur Hälfte durch Organisationen umgesetzt werden, die in den Partnerländern / -regionen verankert sind, dort Wertschöpfung generieren und für lokale Fachleute Arbeitsplätze und Qualifizierung bieten. 

Neben den genannten Wirkungen kann Local Content einen Beitrag zur Qualität der Kooperation in den IKI-Projekten leisten. Kooperation und Wissensaustausch auf Augenhöhe zwischen deutschen und internationalen Organisationen und den Partnerministerien und weiteren Partnerinstitutionen sowie zwischen unterschiedlichen Organisationen des Globalen Südens („Süd-Süd-Austausch“) sind einweiterer wichtiger Erfolgsfaktor für wirksame Projekte. 

Einbindung von Akteurinnen und Akteuren in den Partnerländern

IKI-Projekte sollen in der Regel mindestens 50 Prozent der IKI-Fördermittel in den Partnerländern / -regionen durch lokale Mitglieder des Konsortiums, Auftragnehmende/Unterauftragnehmende oder Finanzierungsempfänger*innen umsetzen. Um dies in der Zukunft verstärkt nachzuhalten, hat die IKI vorhandene Local Content-Vorgaben weiterentwickelt und überprüft diese im Rahmen des Auswahlprozesses, aber auch in der Projektdurchführung u. a. über die jährliche Berichterstattung der Projekte kontinuierlich. Mit dieser im internationalen Vergleich sehr ambitionierten Vorgabe nimmt die IKI bewusst eine Vorreiterrolle im internationalen Fördergeschäft ein.

Die Local-Content-Regelung im Überblick 

Mindestens 50 Prozent der IKI-Fördermittel werden durch Organisationen in den Partnerländern der IKI-Projekte umgesetzt: 

Projektmittel werden dann als Local Content angerechnet, wenn sie von „lokalen“ Organisationen als Teil des Konsortiums oder als Unterauftragnehmende erhalten und umgesetzt werden. Als lokal zählen solche Organisationen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit nach dem jeweils geltenden nationalen Recht im Partnerland haben oder im Fall von regionalen Organisationen ihre Aktivitäten auf die jeweilige Projektregion fokussieren. 

Für lokale Organisationen im Konsortium bzw. als Unterauftragnehmende gilt:

  1. Lokale Organisationen müssen eine eigene Rechtspersönlichkeit nach dem jeweils geltenden nationalen Recht im Partnerland haben.
  2. Partnerministerien und Behörden sind von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen.

Für nationale und regionale Büros von internationalen zivilgesellschaftlichen Organisationen gilt: 

  1. Büros müssen in einem Partnerland des jeweiligen IKI-Projekts registriert sein und dort anfallende Steuern zahlen. 
  2. Das nationale oder regionale Büro kann unabhängige Entscheidungen treffen und ist in der operativen Gestaltung und Umsetzung der Projektmittel weitestgehend unabhängig von Weisungen der „Dachorganisation“.

Internationale Organisationen, die diese Kriterien nicht erfüllen, können ihren Projektbudgetanteil nicht als Local Content anrechnen, auch wenn nationales Personal im Projekt angestellt ist. Daher zählen nationale Büros von internationalen multilateralen Organisationen (wie bspw. UN-Agenturen), der GIZ oder KfW, Botschaften anderer Länder oder nationale Büros anderer bilateraler Geberländer nicht als Local Content. 

Für regionale Organisationen wie regionale Entwicklungsbanken, regionale Staatenverbünde/Wirtschaftsgemeinschaften gilt: 

  1. Die Organisation hat einen Sitz in einem Land der Region, in der das IKI-Projekt durchgeführt wird, und fokussiert Aktivitäten auf die Partnerländer. 
  2. Mindestens eines der Partnerländer ist Teil dieser Region.
  3. Nationale Partnerinstitutionen sind an der Umsetzung auf Landesebene beteiligt. 
  4. Für Banken und Netzwerke: Die Partnerländer sind Mitglieder der regionalen Bank oder des regionalen Netzwerks.

In begründeten Ausnahmen können IKI-Projekte von der Zielgröße von 50 Prozent abweichen: 

  1. Im Sinne einer Förderung des Süd-Süd-Austausches kann es eine Ausnahme von der 50-Prozent-Regel geben, wenn ein wesentlicher Teil des Projektbudgets von Organisationen aus dem globalen Süden umgesetzt wird, die nicht im Partnerland oder der Region registriert sind. 
  2. Projekte können von der 50-Prozent-Regel abweichen, wenn sie plausibel begründen können, dass die Local Content-Anforderung aufgrund von besonderen Landes- oder Fachkontexten nicht möglich und/oder ein hohes Hindernis für die Wirksamkeit und Durchführung des Projekts darstellt, oder sonstige Gründe vorliegen, die in der spezifischen Projektkonstellation liegen.

Ob Ausnahmen zulässig sind, wird fallspezifisch entschieden. Auch im Falle von Ausnahmen soll der Local Content möglichst hoch sein.

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