Unterstützung zur Einführung eines Emissionshandelssystems in der Ukraine

Durch EU-Assoziierungsabkommen und EU-Kandidatenstatus ist die Ukraine zur Einführung eines EU-Emissionshandelssystems (ETS) verpflichtet. Die Ambition zur raschen Umsetzung von EU-Richtlinien inkl. ETS steigen. Auf nationaler Ebene fördert das Projekt den Aufbau administrativer Strukturen und Kapazitäten. Dazu unterstützt es seine Partner eine Grundlage für die Festlegung der Emissionsobergrenze (Emissionsszenarien) zu schaffen. Es versetzt die zuständige Behörde in die Lage, die Prüfung von Emissionsberichten ETS-pflichtiger Anlagen durchzuführen. Das Projekt fördert die Erarbeitung von Verfahren für Emissionszertifikate. Das IT-System wird weiterentwickelt und in die e-Gouvernment Strukturen der Ukraine integriert. Eine ETS-Pilotphase ermöglicht Anlagenbetreibern, Verifizierern, Behörden und Umweltinspektion, ihr Wissen anzuwenden. Im Privatsektor werden Kapazitäten für Monitoringpläne und Emissionsberichte aufgebaut. Das ETS schafft ein „level playing field“ mit dem EU-Binnenmarkt.

Projektdaten

Länder
Ukraine
IKI Förderung
6.000.000,00 €
Laufzeit
09/2017 bis 06/2027
Status
laufend
Durchführungs -organisation
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Politischer Partner
  • Ministry of Economy, Environment and Agriculture of Ukraine

Stand der Umsetzung/Ergebnisse

  • Im Rahmen des Projekts wurde ein Aktionsplan für die Einführung eines ETS in der Ukraine entwickelt. Nach Kommentierung durch die Generaldirektion Klimapolitik der Europäischen Kommission (DG CLIMA) wurde der Plan im Februar 2025 durch die ukrainische Regierung genehmigt. Der Aktionsplan definiert die notwendigen Schritte und Zeitpläne für die Einführung eines ETS in der Ukraine.
  • Gemäß dieser Roadmap hat sich die Ukraine u.a. verpflichtet, die Pilotphase bereits 2028 zu beginnen. Zur Schaffung des rechtlichen Rahmens unterstützt das Vorhaben das Ministerium für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft der Ukraine (MinEconomy) bei der Ausarbeitung des zentralen Gesetzesentwurfs unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten.
  • Am 1. Januar 2021 trat das Gesetz zur Einführung eines neuen Monitoring-, Berichts- und Verifikationssystems (MRV) in Kraft. Um MRV-Prozesse zu unterstützen, führte das Projekt eine Reihe von Schulungsveranstaltungen für Mitarbeitende des Umweltministeriums und des Nationalen Zentrums für die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen (NCI) durch, die für MRV-Themen zuständig sind. Auch die Anlagenbetreiber wurden insbesondere zu dem Registrierungsprozess von Anlagen und neuen gesetzlichen Vorgaben fortgebildet. Aufgrund der russischen Aggression wurde die verpflichtende Berichterstattung des MRV-Gesetzes zwischen Februar 2022 und Februar 2025 pausiert. Die notwendigen gesetzlichen Anpassungen bei der Wiederaufnahme sowie die entsprechend erforderlichen Schulungen nachgeordneter Behörden wurden durch das Projekt maßgeblich begleitet.
  • Die wichtigsten funktionellen Komponenten des Datenmanagement-Systems (DMS) für anlagenbasierte Treibhausgasemissionen wurden fertiggestellt und kürzlich in die e-Government Strukturen der Ukraine integriert. Gegenwärtig finden notwendige Systemüberprüfungen statt. Bereits seit 2023 können Anlagenbetreiber ihre Anlagen online anmelden.

Letzte Aktualisierung:
04/2026

Legende:

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Videos zum Projekt

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