Finanzierung der sozial-ökologischen Transformation

Bereichsübergreifender Schwerpunkt der Internationalen Klimaschutzinitiative (Stand: September 2025)

Die Verfügbarkeit finanzieller Ressourcen ist in allen Förderbereichen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) entscheidend für das Gelingen der Transformation in Entwicklungs- und Schwellenländern: sei es in der Verbreitung von innovativen, nachhaltigen Technologien, der Entwicklung und Skalierung von klima- und biodiversitätsfreundlichen Geschäftsmodellen oder dem Ausbau klimafreundlicher und resilienter Infrastruktur.

Die IKI wird dementsprechend einen verstärkten Fokus auf die Umlenkung globaler Finanzflüsse im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen (PA), auf den Aufbau eines grünen Finanzsektors und die Mobilisierung von privaten Investitionen legen.

Dazu gehört es, Rahmenbedingungen in Finanz- und Industriesektoren der Partnerländer zu verbessern, um dadurch höhere Investitionen in den Klima- und Biodiversitätsschutz zu ermöglichen. Das schließt auch Aktivitäten zur Einführung und Stärkung von Instrumenten zur Bepreisung von Treibhausgasen ein. Zudem soll die integre Nutzung von Kohlenstoffmärkten gefördert werden – inklusive freiwilliger Kohlenstoffmärkte in dem Rahmen, den Artikel 6 des Pariser Abkommens zur internationalen Kooperation vorgibt.

Ergänzend zur Verbesserung der Rahmenbedingungen sollen durch gezielte Anreize private Investitionen über die IKI in allen Förderbereichen gehebelt werden. Hierbei setzt die IKI einerseits durch das Aufsetzen von Finanzierungsinstrumenten und ihre Beteiligung an diesen auf die direkte Mobilisierung privater Investitionen. Andererseits fördert sie beispielsweise durch die Beratung von Banken, Aufsichtsbehörden und Gesetzgebenden zu Treibhausgas-Bepreisungsinstrumenten die Katalysierung weiterer Investitionen.

Internationale Vereinbarungen zur Finanzierung von Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Die Industriestaaten haben sich bei der COP29 in Baku im Rahmen des neuen globalen kollektiven Klimafinanzierungsziels (New Collective Quantified Goal, NCQG) verpflichtet, bis 2035 jährlich 300 Milliarden US-Dollar für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen in Ländern des globalen Südens zu mobilisieren. Das NCQG löst die bisherige Verpflichtung von jährlich 100 Mrd. US-Dollar ab, wozu sich die Industriestaaten in der Kopenhagen-Vereinbarung 2009 verpflichtet hatten und welches 2022 erstmals erreicht wurde. Das NCQG soll zusätzlich durch einen größeren Rahmen von bis zu 1,3 Billionen US-Dollar jährlich (bis 2035) ergänzt werden. Dieser soll vor allem private Finanzflüsse umfassen. Deutschland leistet zu den internationalen Verpflichtungen des NCQG einen jährlichen Beitrag von inzwischen über sechs Mrd. Euro und spielt damit eine wichtige Rolle bei der Erreichung dieser Ziele. 

Das neue Ziel wird jedoch nicht ausschließlich aus öffentlichen Mitteln der bisherigen Geberländer finanziert, sondern aus diversen Quellen der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit sowie ganz besonders aus privater Klimafinanzierung. Deshalb müssen öffentliche Mittel auch so eingesetzt werden, dass sie effektiv private Mittel für den Klimaschutz mobilisieren und katalysieren. 

Darüber hinaus wurden die Industrieländer auf der Klimakonferenz in Glasgow 2021 dazu aufgefordert, die kollektiv bereitgestellten Mittel für Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern bis 2025 gegenüber 2019 mindestens zu verdoppeln – auch um ein Gleichgewicht bei den internationalen Ausgaben für Klimaschutz und Anpassung zu erreichen.

„Das Übereinkommen von Paris gibt insgesamt drei Langfristziele vor: Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C, Anpassung und dass „die Finanzflüsse in Einklang gebracht werden mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung“ (Artikel 2.1c des Pariser Abkommens). Dieses langfristige Ziel macht deutlich, dass zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C und für eine bessere Anpassung an den Klimawandel die globalen Finanzflüsse – sowohl öffentliche als auch private – im Einklang mit diesen Zielen stehen müssen.“

Eine wichtige Rolle in der Klimafinanzierung spielen multilaterale Fonds: Dazu gehört insbesondere der 2020 aufgelegte Grüne Klimafonds (GCF) – die zweite Wiederauffüllungsrunde für 2024-2027 hat bislang über 14 Mrd. US-Dollar erbracht, davon 2 Mrd. Euro aus Deutschland. Daneben sind die Globale Umweltfazilität (GEF), der Anpassungsfonds (AF) und die Klimainvestitionsfonds (CIFs) bedeutsam. Außerdem einigten sich die Vertragsparteien im Rahmen der COP27 erstmalig darauf, einen internationalen Fonds zur Reaktion auf klimabedingte Schäden und Verluste zu schaffen, den sogenannten „Fund for Responding to Loss and Damage“, für den bisher mehr als 660 Mio. US-Dollar zugesagt wurden.

Darüber hinaus sieht das Pariser Klimaschutzabkommen die Einführung von Instrumenten zur marktbasierten Kooperation vor. Artikel 6 schafft die rechtliche Basis zur Einführung von Kooperationsmechanismen, die einen Transfer von Emissionsminderungszertifikaten zwischen Ländern ermöglichen und zur Steigerung der Klimaschutzambitionen der Staaten beitragen sollen. Unter Artikel 6.2 können die Vertragsstaaten direkt miteinander kooperieren. Damit können Minderungsmaßnahmen in einem Land umgesetzt werden und die daraus resultierenden Minderungsmengen in ein anderes Land transferiert und dort auf das nationale Klimaschutzziel angerechnet werden. Der unter Artikel 6.4 des Abkommens angelegte „Paris Agreement Crediting Mechanism“ sieht zudem die Ausstellung von CO2-Minderungszertifikaten vor, die für unterschiedliche Zwecke (wie auch den freiwilligen Kohlenstoffmarkt) genutzt werden können. Der freiwillige Kohlenstoffmarkt (Voluntary carbon Marktet, VCM) kann dazu beitragen, privates Kapital für Klimaschutzprojekte zu mobilisieren, das zur Stärkung der NDC-Umsetzung und zur Steigerung der globalen Ambitionen beiträgt. Dies setzt jedoch voraus, dass die Emissionsminderungszertifikate von hoher Integrität sind und gleichzeitig deren Nutzung die eigenen Emissionsminderungsbemühungen von Unternehmen nicht ersetzt oder verzögert.

Inwertsetzung und Mobilisierung finanzieller Ressourcen für den Schutz und Erhalt der Biodiversität

Obwohl unser Wohlstand und fast alle wirtschaftlichen Aktivitäten direkt oder indirekt von der Biodiversität und ihren Ökosystemen abhängen, wird ihr Wert aktuell nicht anerkannt und in ökonomischen und politischen Entscheidungen nicht angemessen berücksichtigt.

Das liegt vor allem daran, dass die Leistungen der Natur als unerschöpflich gesehen werden und viele davon kostenlos zur Verfügung stehen. Laut Zahlen von Nature beträgt die globale Finanzierungslücke für Biodiversität durchschnittlich circa 711 Mrd. US-Dollar pro Jahr.

Um diese Lücke zu schließen, reichen öffentliche Finanzmittel nicht aus, insbesondere der Privatsektor muss viel stärker einbezogen werden. Die Finanzierung des Biodiversitätsschutzes ist daher ein zentrales Thema für die Umsetzung der Ziele des globalen Biodiversitätsrahmens (GBF).

Im GBF ist festgehalten, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2030 zu stoppen und umzukehren. Um dies zu erreichen, hat die Staatengemeinschaft vier langfristige Ziele bis 2050 sowie 23 mittelfristige Ziele bis 2030 beschlossen. Beispielsweise sollen Lebensmittelverschwendung und die Verbreitung invasiver Arten bis 2030 halbiert und Staaten befähigt werden, Unternehmen und Finanzinstitutionen dazu zu verpflichten, ihre Aktivitäten offenzulegen, die sich schädlich auf die biologische Vielfalt auswirken.

Die Finanzwirtschaft spielt auf dem Biodiversitätsgipfel COP16, der vom 21. Oktober bis zum 1. November 2024 im kolumbianischen Cali stattfindet, daher eine bedeutende Rolle, wenn es um den Umsetzungsmechanismus und die Finanzierung geht.

Bereits bestehende relevante Finanzierungsmechanismen zum Schutz der Biodiversität sind etwa der Globale Naturschutz-Fonds zur Umsetzung der Montreal-Vereinbarung für Schutz, nachhaltige Nutzung und Wiederherstellung der Natur (GBFF) oder die sogenannte „NBSAP Accelerator Partnership“, eine Initiative, die konkret Länder bei der ambitionierten Umsetzung ihrer Biodiversitätsstrategien und ‑pläne unterstützt.

Die IKI-Strategie

Die IKI will maximale Wirkungen für den Schutz des Klimas und der Biodiversität erreichen. Dazu konzentriert sie die Förderaktivitäten auf priorisierte Handlungsfelder innerhalb der vier Förderbereiche und auf drei bereichsübergreifende Schwerpunkte. Ein weiteres zentrales Element ist die enge Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnerländern, insbesondere mit den Schwerpunktländern der IKI.

Hier geht´s  zur IKI-Strategie

Ansätze der IKI zur nachhaltigen Finanzierung

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