10.12.2020

Biodiversitätsschutz fördert und wahrt die Menschenrechte

Schutz von Biodiversität und Menschenrechten gehören zusammen: In der Arktis beispielsweise werden traditionelle Lebensweisen der indigenen Bevölkerung in die Konzeption von Schutzgebieten einbezogen. Foto: Sergey Uvarov/WWF Russia

Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) unterstützt weltweit den Klima- und Biodiversitätsschutz - und trägt so auch zum Schutz der Menschenrechte bei.

Der Tag der Menschenrechte (Human Rights Day) geht zurück auf den 10. Dezember 1948. An diesem Tag verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Es gibt zwar bislang kein völkerrechtlich verbindliches Recht auf eine intakte Natur und saubere Umwelt, aber: Die Menschenrechte berühren auch den Biodiversitäts-, Natur- und Klimaschutz.

Ökologisch interpretiert, verweisen die 30 Artikel der UN-Menschenrechtscharta auf einen notwendigen Klima- und Mitweltschutz, denn: Der Verlust von Ökosystem-, Arten- und genetischer Vielfalt bedroht auch die Ernährungssicherheit sowie die Luft- und Wasserqualität - und somit die menschliche Existenz und Lebensqualität.

Der fortschreitende Verlust der Biodiversität fordert eine menschenrechtsbasierte, sozial-ökologische Transformation zu Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit. Nachhaltigkeit heißt, bis 2030 die 17 SDGs zu verwirklichen. Zukunftsfähigkeit heißt, dabei die ökologischen Belastungsgrenzen der Erde, die neun planetarischen Grenzen, einzuhalten.

Die Arbeit der Internationalen Klimaschutzinitiative

Seit Beginn der IKI gehört der Schutz der biologischen Vielfalt zu den Zielen der weltweiten Projektarbeit. Der Schutz der Menschenrechte und die Sicherung der Lebensgrundlagen der Menschen vor Ort spielen in der Arbeit der IKI eine zentrale Rolle. Zudem sollen die IKI-Safeguards sicherstellen, dass die Projektarbeit keine negativen Auswirkungen auf die Menschen, ihre Lebensbedingungen und die Natur hat.

Die folgenden Projekte geben beispielhafte Einblicke, wie der Schutz der Artenvielfalt und der Schutz der Menschenrechte verbunden sind:

Schutz der Biodiversität und der Menschenrechte

In den Departments Chocó und Antioquia im biodiversitätsreichen Nordwesten Kolumbiens leben viele indigene und afrokolumbianische Gruppen. Nationale und regionale Schutzgebiete sind dort insbesondere dem Druck durch die Bergbauindustrie ausgesetzt. Die IKI unterstützt deshalb die Entwicklung von Strategien zur Landnutzungsplanung von indigenen Territorien. Die Projektarbeit stärkt gemeinschaftliche Produktionssysteme und zeigt Möglichkeiten nachhaltiger Nutzung der Artenvielfalt, insbesondere durch Frauen, auf.

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Arktische Ökosysteme können einen großen Beitrag zur Umsetzung der Biodiversitätskonvention (CBD) leisten, sind aber gleichzeitig besonders stark vom Klimawandel bedroht. Die Hälfte der Arktis liegt in Russland, das Land spielt daher eine entscheidende Rolle für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Das Projekt konzipiert gemeinsam mit Partnern vor Ort ein Schutzgebietsnetzwerk, das die Folgen des Klimawandels und der industriellen Erschließung der Region einbezieht. Dabei werden auch traditionelle Lebensweisen der lokalen und indigenen Bevölkerung berücksichtigt.

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Ernährungssicherung und Sicherung der Wasserqualität

Die IKI unterstützt weltweit bewusstseinsbildende Maßnahmen für den Wert der biologischen Vielfalt. Ein globaler Wettbewerb zeigte 338 Best Practice Mainstreaming-Ansätze zur Stärkung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft.

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Feuchtgebiete spielen eine wichtige Rolle für den Schutz von Klima und Biodiversität und als Süßwasserquellen für die lokale Gemeinschaft. Im Partnerland Indien trägt die IKI dazu bei, das Management von Feuchtgebieten zu verbessern. So wird der Schutz der Biodiversität in Feuchtgebieten und deren Ökosystemleistungen verbessert, die Klimaresilienz gestärkt und die Lebensbedingungen der Menschen im Einzugsbereich verbessert.

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Hintergrundinformation

Klimaklagen

Jugendliche in der ganzen Welt fordern eine lebenswerte Zukunft unter Einhaltung des „Unter-1,5-Grad-Celsius-Ziels“ des Pariser Klimaabkommens. Weil nach fünf Jahren dieses völkerrechtlich bindenden Abkommens nur zwei der 197 Vertragsstaaten inklusive der Europäischen Union auf dem Weg in eine „Unter-1,5-Grad-Celsius-Zukunft“ sind (Marokko und Gambia; mehr Informationen auf dem Webportal ClimateActionTracker), nutzen immer mehr Betroffene das Instrument der Rechtsklage.

Klimaklagen forcieren die Zukunftsfähigkeit innerhalb der ökologischen Grenzen der Erde und den Biodiversitätsschutz als Grundlage aller - auch für die Menschheit - wichtigen Ökosystemleistungen.

Eigenrechte der Natur

So wie die Menschenrechtscharta Grundrechte für alle Menschen formuliert und festhält, fordern internationale Akteure, wie zum Beispiel Global Alliance for the Rights of Nature, verbindliche Rechte für die Natur. Einige Staaten haben die Eigenrechte und Würde der Natur in ihren Staatsverfassungen verankert, beispielsweise die Schweiz im Jahr 1980 oder Kolumbien im Jahr 2010. Der Whanganui-Fluss in Neuseeland wurde 2017 mit juristischen Rechten ausgestattet und somit der Flusslauf mit seiner Ökologie geschützt.

In Deutschland ist der Naturschutz juristisch im Bundesnaturschutzgesetz festgehalten. Die Eigenrechte der Natur in einer Staatsverfassung zu verankern, ginge weit darüber hinaus.

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Kontakt

IKI Office
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69-71

10963 Berlin

iki-office@z-u-g.org

Weitere Informationen

Hier finden Sie weitere Informationen zu den planetarischen Grenzen (Englisch): 

Exploring the Safe Operating Space for Humanity

Guiding human development on a changing planet

Videos zum Projekt

Puppentheater; Foto: DW

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Video Thumbnail: Pong Dam Lake, A Wetland of International Importance

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